This is a cache of https://planen-bauen.jena.de/de/staedtebauliche-entwicklungsmassnahmen. It is a snapshot of the page at 2024-12-04T18:06:10.376+0000.
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen | Jena Planen und Bauen Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen

Bei Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen in Stadt und Land liegen deren einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse. Dabei sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebietes entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde oder entsprechend der angestrebten Entwicklung des Landesgebiets oder der Region erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden (§ 165 Baugesetzbuch).

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Himmelreich"

Im Jahr 1995 hat die Stadt Jena beschlossen, in Jena-zwätzen ein neues Wohngebiet zu entwickeln. Mit Hilfe von Fördermitteln und dem städtischen Eigenanteil wurden die Straßen einschließlich der Medien, großzügige städtische Grünflächen und Aufenthaltsbereiche, eine Kindertagesstätte und ein Spielplatz geschaffen.

Die Entwicklungsmaßnahme ist abgeschlossen. Mit der Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wurde der Ortsteil „Himmelreich“ erstmalig i. S. des § 165 BauGB entwickelt und damit das städtebauliche Entwicklungsziel erreicht. Damit ist die Anwendung des besonderen Städtebaurechts nach dem Baugesetzbuch nicht mehr erforderlich.  Daher wurde die Satzung zum Entwicklungsgebiet Himmelreich" durch den Stadtrat der Stadt Jena aufgehoben. Im Amtsblatt-Nr. 37/22 vom 15. September 2022, S. 281 f. wurde dies bekanntgemacht und ist somit rechtsverbindlich nach § 162 Abs. 2 Satz 4 BauGB. Daher finden jene Vorschriften, die unmittelbar an die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets anknüpfen, also vor allem §§ 144, 145 und 153 BauGB, keine Anwendung mehr.

Mit der Aufhebung der Entwicklungssatzungen zwätzen Himmelreich" und Jena, zwätzen „Himmelreich“ – Erweiterungssatzung „Himmelreich“ entfallen das Vorkaufsrecht der Stadt beim Kauf von Grundstücken nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB sowie die besonderen steuerrechtlichen Abschreibungsmöglichkeiten nach §§ 7h, 10f und 11a EStG.

Karte der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Zwätzen-Himmelreich
© GDI-Th dl-de/by-2-0, Bildinhalt: Karte des Gebietes zwätzen-Himmelreich (Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme)

Standort

Team Grundlagen der Stadtentwicklung

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland