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Bayern und Hessen überlegen, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen – Straßenbaubeiträge
Allgemein Prüfauftrag "Abschaffung der Beiträge" Wie Beiträge zu bezahlen sind

Bayern und Hessen überlegen, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen

Tiefbauarbeiten / Straßenbau in Jena. Man sieht eine aufgerissene Straße mit verschiedenen Erdstoffen udn Schotter. Darin befindet sich eine Versorgungsleitung. Die Baustelle ist mit Gittern und Flatterband abgesichert.- Symbolfoto © KSJ

Die Rechtsgrundlage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen soll im Freistaat Bayern rückwirkend zum 01.01.2018 abgeschafft werden. Dies hatte die CSU-Landtagsfraktion im Vorgriff auf den diesjährigen Landtagswahlkampf beschlossen. Beiträge, die bis zum 31. 12. 2017 rechtskräftig zu erheben sind, müssten allerdings gezahlt werden, wie es hieß. Auch sollen keine Beiträge zurückerstattet werden. Für Vorauszahlungen, bei denen der endgültige Beitrag noch nicht festgesetzt ist, soll eine Sonderregelung geschaffen werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der CSU wird im bayerischen Landtag behandelt.

„Nach den verwirrenden Diskussionen um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, die vielfach für Unsicherheit gesorgt haben, brauchen die Städte und Gemeinden endlich Rechtssicherheit“, hob der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer, hervor. Es sei ebenso nicht auszuschließen, dass die Abschaffung neue Ungerechtigkeitsgefühle auslöse, sagte er, denn Regelungen zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen dürften nicht die Illusion wecken, dass der Straßenausbau die Bürger nichts mehr koste. Sollten die Kosten künftig nicht mehr anteilig über Straßenausbaubeiträge von betroffenen Grundstückseigentümern mitgetragen werden, werde dies über den allgemeinen Steuertopf finanziert. Letztlich würden dies alle Bürger zahlen, so Buckenhofer.

Auch in Hessen ist dieses Jahr Landtagswahl, weshalb dort die SPD-Landtagsfraktion fordert, dass Sanierung und/oder Neubau von kommunalen Straßen nicht mehr von den Grundstückseigentümern zu bezahlen sind. Die SPD ist in der Opposition und möchte Straßenbaubeiträge komplett abschaffen und stattdessen künftig jährlich pauschal 60 Millionen Euro vom Land an die Städte und Gemeinden überweisen. Nach den Vorstellungen der hessischen Sozialdemokraten sollen die geschätzten 60 Mio. Euro überwiegend durch Steuermehreinnahmen finanziert werden.

Die in Hessen regierenden Parteien hatten zuvor vorgeschlagen, dass die dortigen Kommunen künftig selbst entscheiden dürfen, ob sie von ihren Bürgern Straßenbaubeiträge erheben wollen oder nicht.     / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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