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Verkehrsanlage Osttangente
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Verkehrsanlage Osttangente

Der vollständige vierstreifige Ausbau des vorhabens Osttangente ist Teil des Verkehrsentwicklungsplans der Stadt Jena. Wichtigstes Ziel dieser Maßnahme ist die Entlastung sensibler Stadträume (z. B. Löbdergraben und Karl-Liebknecht-Straße) von gebietsbezogenem Durchgangsverkehr. Es scheint nunmehr möglich, dieses Ziel mit der Umsetzung einer Komplexmaßnahme zu erreichen.

Weitere Informationen zum vorhaben

Grundlage der Planung ist ein Entwurf aus dem Jahr 2002 (bestätigt vom SEA am 27.03.2003 und per Beschluss Nr. 08/1286-BV am 26.08.2008 aktualisiert) und die dieser Planung vorausgehenden Untersuchungen (z. B. Prüfung der Anlage eines Kreisverkehrs an der Angerkreuzung der Büros Verkehr 2000 aus dem Jahr 1997 sowie Schnüll/Haller aus dem Jahr 2001). Der Umbau der Angerkreuzung zu einem Kreisverkehr scheidet aufgrund der nicht ausreichenden Leistungsfähigkeit dieser Anlage aus. Diese Aussagen wurden mit aktualisierten Verkehrsdaten überprüft und gelten nach wie vor.

In einigen Bereichen gibt es im Vergleich zur Planung aus 2002 hinsichtlich der Gestaltung der Verkehrsanlage folgende Optimierungen, die auf Flächeneinsparung, Erhöhung der Umweltverträglichkeit sowie Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr abzielen:

  • Der notwendige Abriss von Gebäuden wurde minimiert (betrifft nur noch einzelne Gebäude bzw. Nebenanlagen im Bereich Am Eisenbahndamm).
  • Die alten Platanen sowie der Grünstreifen Am Anger 13 werden erhalten.
  • Entlang der gesamten Trasse wird eine beidseitige durchgängige alleenartige Bepflanzung mit neuen Baumstandorten angestrebt.
  • Es werden durchgängige Radverkehrsanlagen geschaffen.

Letzter Beschluss zum vorhaben

  • Beschlussvorlage 22/1630-BV - Beschluss des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 29.09.2022 "BV Osttangente, Anpassung Entwurfsplanung im Bereich Angerkreuzung und Steinweg"
  • Beschlussvorlage 22/1326-BV - Beschluss des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 02.06.2022 "BV Osttangente, Bestätigung der Entwurfsplanung"
  • Beschlussvorlage 20/0390-BV - Beschluss des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 28.05.2020 "BV Osttangente Jena, Bestätigung der Vorplanung"

Aktueller Bearbeitungsstand

In der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses am 29.09.2022 wurde die geänderte Entwurfsplanung bestätigt. Die Änderung war notwendig, da mit dem Entfall des Parkhauses am Inselplatz die Zufahrt zur dazugehörigen Tiefgarage nicht mehr erforderlich ist. Mit den angepassten Entwurfsunterlagen wurde das Planfeststellungsverfahren beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragt. Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen erfolgte in der Zeit vom 12.06. - 11.07.2023. Einwendungen gegen den Plan sowie Stellungnahmen konnten bis zum 11.08.2023 eingereicht werden. Das Anhörungsverfahren läuft noch bis zum 12.06.2024. Die Unterlagen des Feststellungsentwurfs können auf der Seite des Thüringer Landesverwaltungsamtes eingesehen werden.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Nach dem Planfeststellungsbeschluss (frühestens im III. Quartal 2024) erfolgen die Erarbeitung der Ausführungsplanung und der Ausschreibungsunterlagen sowie die Ausschreibung selbst, parallel werden Fördermittel beantragt. Der Baubeginn wäre voraussichtlich ab 2025 möglich, ist jedoch in Abhängigkeit weiterer Großprojekte der Stadt, insbesondere der Baustelle des Campus Inselplatz festzulegen. Es ist damit zu rechnen, dass die Umsetzung in mindestens 3 Bauabschnitten von Süden nach Norden erfolgt.

Kosten soweit bezifferbar

Gesamtkosten: ca. 31 Mio. € (Stand Kostenschätzung Vorplanung)
Förderquote: ca. 60 %

Betroffenes Gebiet

Jena-Zentrum

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Mobilität / Verkehr

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planfestellungsverfahrens gem. §§ 72 ff. Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG).

Informell: Ja.
An der Erarbeitung der Vorplanung wurden der Ortsteilrat Jena-Zentrum, der Beirat Radverkehr und der Beirat Kfz-Verkehr beteiligt. Dies erfolgte auch in der Phase der Genhemigungsplanung (zusätzlich der Beirat für Menschen mit Behinderungen, ggf. weitere).

Aktualisierungsdatum

22.05.2024

Versionsnummer

2.1

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