Bezuschussung von Balkonkraftwerken noch bis Ende des Jahres
Das Förderprogramm der Stadt Jena zur Solarstromerzeugung läuft Ende des Jahres aus. Im Fördertopf 2 stehen noch Gelder zur Verfügung. Dieses richtet sich speziell an Jenabonusberechtigte (Empfänger von Sozialhilfe, Bürgergeld, Wohngeld, BaföG etc.). Sie erhalten einen Fördersatz von 75 % der Anschaffungskosten einer sogenannten steckerfertigen Photovoltaik-Anlage (max. 600 Watt). Der Förderhöchstsatz liegt bei 600 €. Anträge können bis zum 31.12.2023 eingereicht werden.
Fördertopf 1 ausgeschöpft
Fördertopf 1, der für alle Bürgerinnen und Bürger Jenas zugänglich war, war bereits nach wenigen Tagen nach In-Kraft-Treten der Förderrichtlinie im November 2022 ausgereizt. Der Standardfördersatz lag bei 25 % der Anschaffungskosten der steckerfertigen Photovoltaik-Anlage, wobei der Förderhöchstsatz 200 € betrug.
„Die Aufteilung der Fördergelder in zwei Töpfen erfolgte aus sozialpolitischen Gründen. Auf diese Weise wird auch den Bürgerinnen und Bürgern die Chance auf Förderung ermöglicht, die finanziell weniger Spielraum haben und entsprechend langfristiger planen müssen", erklärt Bürgermeister und Stadtentwicklungsdezernent Christian Gerlitz.
Hinweise zur Antragstellung
Die Anträge können noch bis zum 31.12.2023 über ein reines Online-Formular oder über ein PDF-Formular gestellt werden. Neben Angaben zum Antragsteller, zum Eigentumsverhältnis, zum Gebäude und der Bankverbindung muss ein Foto eingereicht werden, aus dem hervorgeht, wo die Anlage installiert werden soll. Mieter müssen darüber hinaus im Vorfeld die Zustimmung des Vermieters einholen.
Die Vorgaben der Förderrichtlinie sind dabei unbedingt zu beachten. Diese und weitere Informationen sowie das Antragsformular stehen auf der Internetseite der Stadt Jena: jena.de/solarstrom
Hochaus-Problematik
Wer überlegt sich ein Balkonkraftwerk anzuschaffen, sollte unbedingt beachten, dass die Installation an Gebäuden, die höher als 22 Meter sind, nicht ohne weiteres erlaubt ist. Das betrifft in Jena insbesondere die Elf-Geschosser in Neulobeda. Die Thüringer Bauordnung schreibt bei Hochhäusern vor der Installation einer Photovoltaik-Anlage aus Sicherheitsgründen ein Baugenehmigungsverfahren vor. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Stockwerk des Hochhauses sich die Anlage befinden würde. Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens müssten insbesondere die Belange des Brandschutzes überprüft werden. Die Aussichten auf einen positiven Bescheid sind bei den derzeit verfügbaren Anlagen gering.
1. Thüringer Kommune mit Förderprogramm
Mit der „Richtlinie der Stadt Jena zur Förderung der Solarstromerzeugung“ hat Jena als erste Thüringer Kommune am 02.11.2022 ein Förderprogramm für Photovoltaik-Anlagen auf den Weg gebracht. Mit insgesamt 100.000 Euro bezuschusst sie die sogenannten Balkonkraftwerke, die einfach ans heimische Stromnetz angeschlossen werden können. Die sehr schnelle Ausschöpfung des ersten Fördertopfes unterstreicht das hohe Interesse der Bevölkerung an selbst genutztem Solarstroms.
Ziel der Förderung ist die Bürgerinnen und Bürger in Hinblick auf die steigenden Strompreise zu entlasten. Zum anderen wird ein aktiver Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemissionen der Stadt Jena geleistet und so das mit dem Klima-Aktionsplan beschlossene, ambitionierte Ziel der Klimaneutralität bis 2035 unterstützt.