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nein, an dieser Stelle endet kein "gemischter Rad/-Fußweg".
Aus Richtung Burgau-Park kommend endet der Radweg bereits an der Saalebrücke. Dort ist die nördliche Nebenfläche ein reiner Fußweg. keine Freigabe für den Radverkehr, kein "gemischter Rad/-Fußweg"

Der Weg aus Richtung Lobeda-Altstadt beginnt an der schmalen Verbindung zwischen Lobedaer Straße und An der Riese. Es handelt sich dabei um einen reinen Fußweg. Keine Freigabe für den Radverkehr, kein "gemischter Rad/- Fußweg".
Auf diesem Weg dürfen sich ausschließlich Fußgänger bewegen, sowie Kinder auf dem Fahrrad vor dem vollend. 8LJ (müssen) bzw. vor vollend. 10LJ (dürfen). Jeweilige Begleitpersonen dürfen dann ebenfalls auf dem Gehweg fahren. An Einmündungen und Kreuzungen ist aber nach §2 Absatz 5, Satz 7 StVO anzuhalten und abzusteigen.

Ein Fußgängerüberweg würde daran im Übrigen bei der vorliegenden Konstellation nichts ändern. Auch da müssten Kinder und Begleitpersonen mit dem Fahrrad: absteigen.

Mit dem Fahrrad haben Sie dort (ausgenommen der erwähnten Ausnahmen) auf der Fahrbahn zu fahren. Sowohl aus Richtung Burgau-Park, als auch aus Richtung Lobeda-Altstadt kommend.
Sie genießen dann gegenüber den von der B88 abfahrenden Fahrzeugen natürlich Vorfahrt.

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