Übermäßige Straßennutzung wegen Veranstaltung
veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum (übermäßige Straßenbenutzung) sind gemäß §29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung genehmigungspflichtig, oder zumindest anzeigepflichtig.
Genehmigungen werden nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und sonstigen straßenrechtlichen Vorschriften erteilt.
Ablauf/Fristen
Wenn Sie eine Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund beantragen wollen, senden Sie uns die Unterlagen mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu.
Unterlagen
- Nachweis über eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung
- Planskizze: Darin sind die Aktivitäten, Stände, Bühnen und dgl. einzuzeichnen.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns nach telefonischer Absprache.
Gebühren
Die Festsetzung der Gebührenhöhe erfolgt nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) in der jeweiligen gültigen Fassung.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/ -in Verkehrsorganisation |
Team Verkehrsorganisation |
E-Mail: verkehrsorganisation@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5101 Fax: 0049 3641 49-5365 |