BAföG beantragen
Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kann individuelle Ausbildungsförderung gewährt werden. Das trifft zu, wenn Auszubildenden die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Details
Voraussetzungen
Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von:
- Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
- Fach- und Oberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs.
Für weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wird Ausbildungsförderung nur unter folgenden Bedingungen gewährt:
Der Auszubildende wohnt nicht bei seinen Eltern und
- von der Wohnung der Eltern aus ist eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar,
- einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war, oder
- einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammen lebt.
Die Antragstellung auf Ausbildungsförderung kann mit einer persönlichen Beratung verbunden werden.
Unterlagen
Antragsunterlagen / Formblätter
- die benötigten Formblätter finden sie unter Links
- weitere Unterlagen, welche für den Antrag notwendig sind, finden sie unter Downloads
- bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge auch zeitnah bearbeitet werden können
Nachweise zum Antrag (in Kopie)
- Einkommensnachweise der Eltern
- Steuerbescheid-/e vom vorletzten Kalenderjahr oder Nachweis-/e über den Bezug von Sozialleistungen (z. B. ALG I, ALG II, Wohngeld o. ä.)
- Wenn kein-/e Steuerbescheid-/e vorhanden ist/sind: elektronische Lohnsteuerbescheinigung-/en
Öffnungszeiten
Terminvereinbarung erforderlich
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen kann. Diese können Sie entweder über die Online-Terminvereinbarung Familienservice oder telefonisch vornehmen.
Es wird darum gebeten, dass Sie Ihre Anliegen möglichst per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch erledigen.
Terminzeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | geschlossen |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | geschlossen |
Telefonische Erreichbarkeit
Sie erreichen uns telefonisch
- Montag 08:30 - 13:00 Uhr,
- Dienstag 08:30 - 18:00 Uhr,
- Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr,
- Donnerstag 8:30 - 16:00 Uhr sowie
- Freitag 08:30 - 13:00 Uhr.
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 hat der Familienservice geschlossen.
Rechtsgrundlagen
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Herr Haase | Mitarbeiter Nachname des Schülers beginnt mit: A - K Team Familienservice |
E-Mail: schueler-bafoeg@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3862 |
Frau Hilprecht | Mitarbeiterin Nachname des Schülers beginnt mit: L - Z Team Familienservice |
E-Mail: schueler-bafoeg@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3864 |