Gründung der ersten kommunalen Klimaschutzagentur in Ostdeutschland zeichnet sich ab
Am heutigen Mittwoch, 06.09.2023 stellt die Stadtverwaltung Jena dem Stadtrat voraussichtlich die Ergebnisse des Prüfantrages inklusive dem Konzept zur Gründung einer Klimaschutzagentur vor.
„Um das vom Stadtrat beschlossene Ziel, bis 2035 klimaneutral zu werden, zu erreichen, müssen Treibhausgasemissionen in allen Bereichen erheblich reduziert werden – und zwar auch in denen, die nur indirekt durch die Stadt beeinflussbar sind. Das geht nur, wenn die gesamte Stadtgesellschaft mitzieht. Ein Verfehlen der Reduktionsziele würde zwangsläufig zu haushaltsbelastenden Kompensationszahlungen führen. Deshalb brauchen wir die Klimaschutzagentur als Berater und Motivator der Bürgerinnen und Bürger sowie der Jenaer Unternehmen“, betont Bürgermeister Christian Gerlitz.
Die Klimaschutzagentur soll die Stadt insbesondere in den Bereichen Beratung und Unterstützung, Information und Öffentlichkeitsarbeit sowie Bildung und Teilhabe helfen. Dabei soll sie insgesamt 14 Maßnahmen des Klima-Aktionsplans selbst umsetzen beziehungsweise relevante Akteure beraten und unterstützen. Neben dem Angebot kostenfreier Energieberatungen soll die Agentur u.a. auch Klimaschutz- und Umweltbildung an schulen anbieten, aber auch kommunale Förderprogramme für Bürgerinnen und Bürger erarbeiten.
Organisationsform der Klimaschutzagentur
Die Klimaschutzagentur soll, aufgrund ihrer finanziellen und strukturellen Dimensionen mit jährlichen Budgets von rund 1 Mio. € und der Einbindung zusätzlicher Akteure aus Wirtschaft und Gesellschaft, als gemeinnützige GmbH organisiert werden. Für den Aufbau der Strukturen und Kompetenzen prüft die Stadt Jena derzeit inwiefern Landes- und Bundesfördermittel eingeworben werden können.
Zeitplan
Die Stadtverwaltung strebt eine schnelle Gründung der Klimaschutzagentur an, da sie aktiv oder begleitend zur Umsetzung vieler Sofortmaßnahmen des Klima-Aktionsplans beitragen soll.
Nach der Berichterstattung des Prüfauftrages im Stadtrat sollen die Gesellschafter der Klimaschutzagentur identifiziert, der Gesellschaftsvertrag erstellt, eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer gesucht sowie die Gründung eines Fördervereins vorbereitet werden. Es wird anvisiert, dass der Stadtrat Ende dieses Jahres einen Beschluss fasst. Fällt dieser positiv aus, folgt die gGmbH-Gründung und die Eintragung ins Handelsregister, so dass die Klimaschutzagentur bereits im Frühjahr 2024 das Geschäft aufnehmen könnte.
Hintergrund
Mit dem Beschluss „Jena klimaneutral bis 2035“ vom 14.07.2021 (21/0964-BV) hat sich der Stadtrat der Stadt Jena zu dem Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 bekannt. Der auf diesen wegweisenden Beschluss aufbauende und am 19.04.2023 beschlossene Klima-Aktionsplan (22/1794-BV) listet insgesamt 73 Maßnahmen in 7 Themenfeldern auf. Eine von diesen 73 ist die Begleitmaßnahme „Einrichtung einer Klimaschutzagentur“.
Auf Grund der großen Bedeutung einer solchen Institutionalisierung hat der Stadtrat der Stadt Jena diese Maßnahme weiter spezifiziert. Die Stadtverwaltung wurde im Beschlusspunkt 005 zum Beschluss „Klima-Aktionsplan: Jena klimaneutral bis 2035“ mit einer umfangreichen Prüfung zur Einrichtung einer Klimaschutzagentur beauftragt.