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Beiträge für Straßen
Erschließungs- und Straßenbaubeiträge werden in Jena durch den Bereich Beiträge im Kommunalservice erhoben.
Im Oktober 2019 wurden die Straßenbaubeiträge rückwirkend zum Stichtag 1. Januar 2019 abgeschafft. Damit werden alle Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr über die Grundstückseigentümer mitfinanziert, außer wenn Teile der Straße, z. B. bei Grundstückszufahrten über Fußwege, aufwändiger hergestellt werden müssen, als dies für den Fußverkehr nötig wäre. Die zuständige Erstattungsbehörde für den bisher beitragsfinanzierten Teil der Straßenbaukosten ist das Landesverwaltungsamt Thüringen.
Erschließungsbeiträge
Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen bei Neubau von Straßen an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Jena bleibt weiterhin bestehen.
Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen.
Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können maßgeblichen Gesetze im "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Erschließungsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung.
Straßenbeiträge
07749 Jena
Deutschland
Unsere Aufgaben
- Ausstellen von Bescheinigungen über offene Erschließungs- und Straßenbaubeiträge für Grundstücke
- Ermittlung und Erhebung von Erschließungsbeiträge
- Erstellen städtischer Anträge aus Beitragsausgleichsleistungen an das Landesverwaltungsamt Thüringen
Straßenbeiträge
07749 Jena
Deutschland