Überblick Schule
Das Schulsystem in Thüringen entspricht im Wesentlichen dem in ganz Deutschland. An die 4-jährige Grundschulzeit schließen sich Regelschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule oder Gymnasium.
Das Bundesland Thüringen legt in Lehrplänen verpflichtende Lerninhalte für alle Schulen fest. Einen guten Überblick über die Lerninhalte in Thüringen bietet das Thüringer Schulportal. Die Schulen selbst bestimmen ihr pädagogisches Konzept.
In Jena bietet sich Ihnen eine vielfältige Landschaft schulischer Bildungsansätze. Es herrscht Schulwahlfreiheit. So können Sie bei der Auswahl der zukünftigen Schule Ihres Kindes berücksichtigen, welche pädagogischen Schwerpunkte am besten zu Ihnen und Ihrem Kind passen.
Schulpflicht
Die Schulpflicht beginnt für alle Kinder, wenn sie das Schuleintrittsalter bis zu einem bestimmten Stichtag erreicht haben. Wann der Stichtag ist, bestimmen die einzelnen Bundesländer. In Thüringen werden alle Kinder in dem Jahr schulpflichtig, in dem sie bis einschließlich 01.08. 6 Jahre alt sind.
Die Ferien variieren in den einzelnen Bundesländern und damit auch der erste Tag des Schuljahres. In Thüringen beginnt das Schuljahr für gewöhnlich nach dem Ende der Sommerferien im August.
Die Schulpflicht gilt auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf.
Als Eltern sind Sie dazu verpflichtet, Ihr Kind zum Schulbesuch anzumelden und seine Teilnahme am Unterricht sicherzustellen. Die Vollzeitschulpflicht dauert 10 Schuljahre. Sie kann durch das Überspringen einer Klassenstufe verkürzt werden.
Ein drittes Schulbesuchsjahr in der Schuleingangsphase wird auf die Dauer der Vollzeitschulpflicht nicht angerechnet.
Wenn Kinder im schulpflichtigen Alter nach Deutschland kommen, beginnt die Schulpflicht spätestens dann, wenn sie in Deutschland meldepflichtig werden.
Aufnahmeverfahren
- Alle Kinder, die in Thüringen bis zum 01. August 6 Jahre alt werden, sind in dem betreffenden Jahr zum Schulbesuch verpflichtet. Auch Kinder, die bis zum 30. Juni mindestens 5 Jahre alt sind und die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen, können für das neue Schuljahr angemeldet werden.
- Sie bekommen für Ihr Schulkind ein Schulanmeldeformular per Post, für gewöhnlich etwa 4 bis 6 Wochen vor dem Anmeldetag. Der Anmeldetag liegt meist im Dezember vor dem Schuleintritt.
- An diesem Tag melden Sie das Kind an der Grund- oder Gemeinschaftsschule Ihrer Wahl an. Ihr Kind bekommt dann je nach Kapazität einen Platz an dieser oder einer alternativen Schule zugewiesen.
- Ihr angemeldetes und schulpflichtiges Kind müssen Sie zu einer Einschulungsuntersuchung vorstellen. Hier wird die Eignung als künftiges Schulkind ermittelt und empfohlen, die Einschulung vorzunehmen oder ggf. noch auszusetzen.
- Termine für die Schuleingangsuntersuchung werden in den Kindergärten und Kindertagesstätten bekannt gegeben und finden im Frühjahr des Einschulungsjahres statt. Die Teilnahme Ihres Kindes ist Pflicht.
Bereits eingeschulte Kinder, die aus dem In- oder Ausland an eine Schule in Jena wechseln wollen, wenden sich für die Anmeldung direkt an die betreffende Schule.
Zeugnisse
Ab der ersten Klassenstufe erhält Ihr Kind jeweils 2 Zeugnisse pro Schuljahr.
Das Halbjahreszeugnis informiert Sie über den Zwischenstand der schulischen Leistungen und wird im Februar vergeben. Zum Schuljahresende vor den Sommerferien erhält Ihr Kind ein Endjahreszeugnis, das über die Versetzung in die nächste Klassenstufe bestimmt.
In den Klassenstufen 1 und 2 beinhaltet das Zeugnis noch keine Noten, sondern eine ausführliche schriftliche Einschätzung von Wissensstand, Leistung und Sozialverhalten des Schülers. Auch mit der späteren Einführung der Gesamtnoten bleibt eine verkürzte Einschätzung zur Entwicklung der Kompetenzen vorerst Teil des Zeugnisses.
Gelegentlich bieten die Schulen vertiefende und beratende Zeugnisgespräche an, besonders im Hinblick auf die Entwicklung der Schullaufbahn Ihres Kindes.
Schulnoten
Generell werden die schulischen Leistungen Ihres Kindes mit Noten von 1 für sehr gute Leistungen bis 6 für ungenügende Leistungen bewertet. An einigen Gemeinschaftsschulen findet die Benotung erst ab Klassenstufe 4 oder noch später statt.
Das Halbjahreszeugnis der vierten Klassenstufe ist besonders wichtig für die Schüler, die ein Gymnasium besuchen wollen. Dieser Schulwechsel wird nur möglich, wenn ausreichend gute Noten erzielt werden. Gegebenenfalls kann Ihr Kind auch später noch an ein Gymnasium wechseln.
Die Benotung verändert sich in der gymnasialen Oberstufe, wenn sie durch ein Punktesystem ersetzt wird. Für mehr als sehr gute Leistungen werden 15 Punkte vergeben. Die Abstufung reicht bis zu 0 Punkten für ungenügende Schulleistungen.
Versetzung
Wenn ein Kind in die nächste Klassenstufe aufrücken darf, wird es versetzt. Die Versetzung ist an ausreichende schulische Leistungen gebunden. Wird ein Schüler nicht versetzt, wiederholt er das Schuljahr in der zuletzt besuchten Klassenstufe.
Außerdem kann eine Klassenstufe freiwillig wiederholt oder ausgelassen werden. Dies empfiehlt sich bei entsprechenden schulischen Leistungen. Auch nach einer langen Abwesenheit bspw. durch Krankheit kann eine Wiederholung sinnvoll sein.
Grundsätzlich könnte jede Klassenstufe freiwillig wiederholt werden, wenn sie nicht zuvor schon wiederholt wurde. Die Anzahl der insgesamt zulässigen Wiederholungen ist jedoch begrenzt.
Die Versetzungsentscheidung ist abhängig von den erzielten Noten, vor allem in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache. Mangelhafte Noten können bis zu einem bestimmten Maß durch sehr gute bis befriedigende Leistungen ausgeglichen werden, ungenügende nicht.
Versetzungsentscheidungen fallen jeweils in den Klassen 4, 6 und 8 bis 10. Schüler der Klassenstufen 5 und 7 rücken ohne Versetzungsentscheidung in die nächsthöhere Klasse auf.
Kosten
Generell ist der Besuch staatlicher Schulen im Rahmen der Schulpflicht kostenlos. Besucht Ihr Kind eine private Schule, kommen monatliche Kosten auf Sie zu, deren Höhe die Schule selbst bestimmen darf.
Zusätzliche Kosten entstehen jedoch bei allen Schularten, bspw. für Schulmaterial, Unterrichtsmaterial, die Klassenkasse und Ausflüge wie Wandertage, Theaterbesuche oder Klassenfahrten. Auch die Essensversorgung oder Hortbetreuung muss bezahlt werden.
Nimmt Ihr Kind den Schulbus, entstehen Beförderungskosten. Wer berechtigt ist, Leistungen für Bildung und Teilhabe zu beziehen, kann für einen Großteil der Ausgaben finanzielle Unterstützung erhalten. Auch die Betreuungskosten werden Ihrem Einkommen entsprechend angepasst.
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Fördermöglichkeiten
Die Stadt Jena befürwortet das Konzept der Inklusion. Gemeinsamer Unterricht ermöglicht allen Schülern den gleichen Zugang zu Bildungsangeboten.
Kinder mit Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen ebenso wie Schüler mit Hochbegabung lernen zusammen und profitieren von dieser Vielfalt. Der gemeinsame Unterricht ist so flexibel gestaltet, dass jeder Schüler seine individuellen Fähigkeiten entfalten kann.
Kinder, die ein außergewöhnlich hohes Maß an Unterstützung benötigen, lernen in Förderschulen.
Lernhilfen
Es gibt dichte Vernetzungen vieler verschiedener Akteure, damit Schüler und Eltern mit ihren individuellen Problemen nicht allein gelassen werden. Oft finden Sie direkt in der Schule Ansprechpartner und Förderangebote.
Nachhilfeunterricht wird meist von älteren Schülern, Studierenden oder auch Agenturen angeboten.
Bei konkretem Förderbedarf können Sie sich an den jeweiligen Kinderarzt wenden, der über mögliche Therapiemaßnahmen entscheidet. Darüber hinaus können Sie jederzeit die Hilfe von Beratungsstellen in Anspruch nehmen.
Sprachhilfen
Integration gelingt durch Kommunikation. Schüler, die die deutsche Sprache noch nicht beherrschen, können verschiedene Förderangebote wahrnehmen oder in speziellen Deutsch-als-Zweitsprache-Klassen (DaZ-Klassen) lernen.
Als fremdsprachige Eltern können Sie die Hilfe von Dolmetschern in Anspruch nehmen, um sich in Elterngesprächen über die persönliche Entwicklung Ihres Kindes zu informieren.
Finanzielle Hilfen
Auch wenn der Schulbesuch selbst in den meisten Fällen kostenfrei ist, müssen Sie finanzielle Ausgaben für Schulmaterial, Ausflüge, Klassenfahrten, die Essensversorgung und die Nachmittagsbetreuung erbringen.
Abhängig von Ihrem Einkommen können Sie in all diesen Punkten finanzielle Unterstützung durch Leistungen für Bildung und Teilhabe beim jobcenter bzw. Fachdienst Soziales beantragen.
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Zweiter Bildungsweg
Wer einen angestrebten Abschluss während seiner regulären Schulzeit nicht erreicht oder den eigenen Abschluss aufwerten möchte, kann dies auch noch nachträglich über alternative Wege erreichen.
Dabei ist es grundsätzlich nicht zu empfehlen, einen Schulabschluss zu überspringen, weil die Steigerung der Schwierigkeitsgrade sehr stark ist. Prinzipiell ist ein bestimmter Abschluss jedoch nicht an vorherige gebunden, es sei denn, vorherige Abschlüsse sind Zugangsvoraussetzung für den gewünschten Lernort. Die Prüfungsvorbereitungen sind generell kostenpflichtig.
Die Bundesagentur für Arbeit gibt einen Überblick, auf welchen Wegen man in Thüringen Schulabschlüsse nachholen kann.
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Wissenswertes neben dem Unterricht
Unterricht muss und soll nicht ausschließlich im Klassenzimmer stattfinden. Neben dem klassischen Unterricht stehen in der Schule auch Projekte, Praktika, Exkursionen und Wandertage zu außerschulischen Lernorten auf dem Plan.
Die Klassen besuchen mal eine Theatervorstellung, den Zoo, das Planetarium, ein Konzert oder wandern durch den Wald und machen sich mit Pflanzen und Tieren vertraut. Diese Ausflüge sind Bestandteil des Unterrichts und ebenso verpflichtend.
Auch Sport- oder Schulfeste gelten als Unterricht. Klassenfahrten gehören ebenfalls zum Lehrplan. Die Schüler ergänzen ihren Unterricht durch Fahrten zu politisch, historisch, kulturell oder naturkundlich bedeutsamen Orten und beschäftigen sich 3 bis 5 Tage lang intensiv mit dem jeweiligen Thema.
Viele Klassen organisieren darüber hinaus Veranstaltungen wie Klassenfeste oder Lesenächte. Auch von freiwilligen Angeboten profitiert Ihr Kind und macht die wichtige Erfahrung, dass Lernen auf viele Arten möglich ist.