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„…vom Ortsteilrat in dieser Angelegenheit nicht adäquat vertreten.“ – Eine Stellungnahme der Anwohner der Straße „Cospedaer Grund“ – Straßenbaubeiträge
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„…vom Ortsteilrat in dieser Angelegenheit nicht adäquat vertreten.“ – Eine Stellungnahme der Anwohner der Straße „Cospedaer Grund“

Bezüglich des Beschlusses Nr. 16/1121-BV (= Absicht der grundhaften Erneuerung der Straße Cospedaer Grund von Erfurter Straße bis zur Grenze des Außenbereichs) hat eine Gruppe von Anwohnern dem Stadtentwicklungsausschuss eine ablehnende Stellungnahme übersandt und dabei dem Ortsteilrat Jena-West unterstellt, dieser habe in seiner Sitzung vom 01. März 2017 – an der Vertreter der Anwohner als auch des Kommunalservice Jena teilgenommen haben – das Thema der Absicht zur grundhaften Erneuerung der Straße Cospedaer Grund nicht ergebnisoffen behandelt.

Gegen diese Sichtweise verwahrt sich der Kommunalservice Jena, was in einem eigenen Artikel in diesem Blog begründet werden wird. Hier aber zuerst einmal der Brief der „Anwohner Cospedaer Grund“:

Sehr geehrte Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses,

mit großer Verwunderung haben wir die uneingeschränkte Unterstützung der o.g. Beschlussvorlage durch unseren Ortsteilrat respektive Ortsteilbürgermeister zur Kenntnis genommen. Wir wenden uns mit unserer Sicht der Dinge vertrauensvoll direkt an Sie, da wir uns mangels ergebnisoffener Anhörung vom Ortsteilrat in dieser Angelegenheit nicht adäquat vertreten fühlen.

Es entspricht dem Gegenteil dessen, was die überwiegende Mehrheit der Anwohner für notwendig erachtet: die Auftrennung der beabsichtigten Bauabschnitte in zwei verschiedene Absichtserklärungen respektive Beschlussvorlagen. Aus diesem Grund bitten wir zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im Rahmen der Diskussion und Abstimmung bezüglich der o.g. BV um Erteilung des Rederechts für Herrn R. Scharf.

Zum Sachverhalt

Der „Cospedaer Grund“ ist eine Sackgasse und wird eine Sackgasse bleiben. Sie wird im Wesentlichen von Anliegern, Wanderern, Fußgängern und Fahrradfahrern in/aus Richtung Cospeda genutzt. Das Verkehrsaufkommen ist gering (Zählung am 27.02.2017, 16:00 bis 18:00 Uhr 48 Kfz, 10 Fahrräder und 11 Fußgänger). Mit einer Zunahme ist nicht zu rechnen, da kaum noch potentielle Bauflächen zur Verfügung stehen. Die anliegenden Versorgungsleitungen sind nach Angaben der Stadtwerke in bedarfsgerechtem Zustand (1995 – Abwasser, Wasser, Gas erneuert; 2002 – Einbau einer 300 mm TWZubringerleitung nach Jena-Cospeda).

Speziell den Abschnitt oberhalb des Abzweigs ‚Im Metztal‘ betreffend gibt es enormen Klärungsbedarf hinsichtlich ökonomischer, ökologischer, bau- und planungstechnischer Fragen, die dringend vor Beschlussfassung zu prüfen sind. Im SEA vom 23.02.2017 blieben etliche gestellte Fragen unbeantwortet bzw. waren wohl nicht im Blick.

KSJ | Die Straßen- und Entwässerungssituation im Oberen Cospedaer Grund

1. Verhältnis Nutzung und Baukosten:

Derzeit ist der „Cospedaer Grund“ de facto eine Mischfläche mit gemeinsamem
Kraftfahrzeug-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr mit einer maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Ein umfangreicher Ausbau mit Fahrbahnverbreiterung ist nicht wünschenswert, da somit der Anreiz zur Selbstregulierung
hinsichtlich der Fahrgeschwindigkeit und der besonderen gegenseitigen Rücksichtnahme vermindert zu werden droht. In ihrem jetzigen Zustand ist das subjektive Risikoempfinden der Anwohner niedrig und durch die sehr geringe Zahl an Zwischenfällen auch objektivierbar. Eine ausdrückliche Schaffung von Schutzzonen für den Fußgängerverkehr widerspricht der hier seit langem erfolgreich gelebten, und an anderer Stelle in der Stadt favorisierten, Praxis der gemeinsamen Nutzung des Straßenraumes.

Wenn in der Beschussvorlage eine Summe von 1,95 Mio Euro für das Vorhaben einer grundhaften Erneuerung genannt wird, lässt das auf ein umfangreiches Bauwerk schließen. Der Einreicher (KSJ) sollte die Grundlage für die Ermittlung dieser Summe offenlegen, sowie die für die Anlieger zu erwartenden Kosten.

2. Europäisches Schutzgebiet:

Der Cospedaer Grund wird vom Europäischen Schutzgebiet Natura 2000, FFH-Gebiet Nr. 124, EU-Nr. 5035-302 umschlossen, der Straßenverlauf grenzt unmittelbar an dieses. Er ist Lebensraum von Orchideen und einer Vielzahl weiterer heimischer Lebewesen, u.a. Mitteleuropäischer Baumfrosch und Schlingnatter. Er dient als „Krötenwanderweg“ und ist im aktuellen Ausbauzustand kein Hindernis für den regen Wildwechsel zwischen den beiden Hangseiten.

Ausgehend vom ökologischen Standpunkt sollte demnach eine Schneisenbildung, welche durch Stützmauern und ähnliche Sicherungsbauwerke verursacht würde, unbedingt vermieden werden. Vom ökonomischen Standpunkt wiederum schließen sich kostensteigernde Wildwechselhilfen vermutlich aus. Eine Bewertung der resultierenden Risiken für den Schutzraum ist zwingend vor Beschluss der Absichtserklärung zum grundhaften Ausbau (ab „Im Metztal“) zu erstellen.

3. Zusammenhang mit dem Bauvorhaben der Heimstätten-Genossenschaft/in Bauland umzuwandelnde (Kleingarten-)Flächen:

Die erforderliche Erschließung des Baufeldes zwischen Erfurter Straße (B7) und „Cospedaer Grund“ bis Höhe „Im Metztal“ durch die Heimstätten-Genossenschaft sowie die sich anschließenden, lt. Gartenentwicklungskonzept der Stadt Jena aus dem Jahr 2013 in Bauland umzuwandelnden, Kleingartenflächen im unteren Cospedaer Grund scheinen die tatsächliche Triebfeder der forcierten Absichtserklärung zum grundhaften Ausbau der gesamten Straße „Cospedaer Grund“ zu sein, zumindest wurde der diesbezüglichen Anfrage bzw. Aussage in der SEA-Sitzung durch Herrn Sauer/KSJ nicht widersprochen. Die Kosten der verkehrstechnischen Erschließung für die Bauvorhaben soll offensichtlich nicht den Investoren allein auferlegt werden, sondern sie werden auf die (wirtschaftlich sehr heterogen zusammengesetzte) Anwohnerschaft verteilt. Dies ist nicht vertrauensbildend.

4. Zeithorizont:

Wenn nach KSJ-Ausführungen eine Umsetzung der grundhaften Erneuerung ab „Im Metztal“ frühestens in 6-8 Jahren vorgesehen ist, ist eine Nicht-Aufteilung in zwei Abschnitte (a: bis Höhe Im Metztal und b: restliche Straße) zur verkehrstechnischen Erschließung der unter Punkt 3 genannten Bauvorhaben nicht verständlich. Allein aufgrund der vagen zeitlichen Abschätzung der möglichen Notwendigkeit und dem offenbar aktuell bedarfsgerechten Zustand der Straße sollte es sich verbieten, die Absicht zur grundhaften Erneuerung des gesamten Straßenverlaufs bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu beschließen.

Abschließend bleibt zu konstatieren, dass uns in Zusammenschau der vorgenannten fortbestehenden Fragen, Unwägbarkeiten und Problemstellungen die Beschlussvorlage Nr. 16/1121-BV in der aktuellen Form nicht beschlussfähig erscheint und von den Anwohnern des betroffenen Wohn- und Naturraums Cospedaer Grund ausdrücklich abgelehnt wird.

Mit freundlichen Grüßen, stellvertretend für die Anwohnerschaft

Thomas Pöschel

/RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

  1. Jenenser

    „Bezüglich des Beschlusses Nr. 16/1121-BV (= Absicht der grundhaften Erneuerung der Straße Cospedaer Grund von Erfurter Straße bis zur Grenze des Außenbereichs) …“ Ist der Beschluss gefasst (= Beschluss) oder ist das nur eine Diskussionsgrundlage (= Beschlussvorlage) im Ausschuss. Das würde zumindest die wiederholte Vorlage im Stadtentwicklungsausschuss nahe legen (https:/ /sessionnet.jena.de/sessionnet/buergerinfo//to0040.php?__ksinr=8547). Oder ist das ein Irrtum?

    M. M.

    • Abteilung Beiträge

      Sehr geehrter M.M.,

      Ihrer Leser-Kritik / Ihren Anregungen nehmen wir uns sehr gerne an. Allerdings ist noch kein Beschluss gefasst, was auch die Links im Artikel (und die dazugehörenden Berichte auf unserem Blog) belegen. Ganz offensichtlich haben Sie dies auch bereits bemerkt; dies belegt jedenfalls Ihr Blick ins Session-Netz. Bandwurmartig schlängelt sich die Straße nach Cospeda und ebenso lange kann es dauern, bis eine Entscheidung hierüber gefallen ist. Es freut uns aber, dass Sie unseren Blog ebenso eifrig wie gewissenhaft verfolgen, worüber wir uns stets freuen, denn viele Leser (und Kommentare) sind eine Bestätigung für unsere tägliche Arbeit.

      Mit freundlichen Grüßen,

      Ihre Abteilung Beiträge / RS

  2. @RS. Danke für die schnelle Antwort. „Allerdings ist noch kein Beschluss gefasst … “ widerspricht doch eindeutig der Aussage im Text „Bezüglich des Beschlusses Nr. 16/1121-BV (= Absicht der grundhaften Erneuerung der Straße Cospedaer Grund von Erfurter Straße bis zur Grenze des Außenbereichs)“ – also, es wurde offenbar kein Beschluss gefasst, man redet aber von Beschluss im Beitrag. Offenbar schreibt jemand den Beitrag, der ahnungslos, ungenau arbeitet oder gar inkompetent ist. Ich weiß ja nicht, was schlimmer ist.

    Nein, ich verfolge Ihren Blog nicht gewissenhaft, ich bin nur am Thema interessiert. Wenn Sie Ihre Ungenauigkeit (= Beschluss der keiner ist sondern nur eine Beschlussvorlage ohne das Mandat des Ausschusses) als Anerkennung Ihrer täglichen Arbeit sehen? Ich gönne es Ihnen.

    • Abteilung Beiträge

      Sehr geehrter M. M.,

      es ist interessant, dass Sie mich als „ahnungslos, ungenau arbeitend oder gar inkompetent“ bezeichnen und dies obwohl wir uns gar nicht kennen – oder? Es kommt allerdings auch schon mal vor, dass Nutzer einen Beitrag auf unserem Blog nur daraufhin durchlesen, einen vermeintlichen Fehler zu finden um sich darüber fürchterlich aufzuregen und gelegentlich werden sie dabei sogar eloquent beleidigend – das eigentliche Thema des Artikels scheint da kaum noch zu interessieren. Ebenso wie der Nutzername: einmal ist man der „Jenenser“ dann wieder „M.M.“.

      Außerden fällt auf: Nur ganz wenige Kommentatoren in diesem Blog zitieren auf die Art und Weise wie Sie es machen. Einer davon ist unser fleißigster Kommentator mit mehr als 80 % der Kommentare – aber sei’s drum. An meiner Antwort an Sie dürfen Sie nämlich erkennen: Wir nehmen unseren Auftrag der Bürgernähe ernst und hier in diesem Blog darf sich jederman und jede Frau verewigen, denn manchmal löst auch eine solche Beleidigung im Kommentator selbst „einen Knoten“ und er/sie fühlt sich hernach besser. Also: Auftrag der Bürgernähe erfüllt!

      Kleine Bemerkung am Rande: Ich habe etwas weiter oben das Wort „nämlich“ mit einem „h“ geschreiben – so etwas ist laut Duden erlaubt. Nicht dass Sie anschließend das bekannte Sprichwort anführen…

      Mit freundlichen frühlingshafen Grüßen

      gez.

      Rainer Sauer

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