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Jugendbeteiligung - Jugendparlament

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben ein Recht auf diese Beteiligung und Mitgestaltung. In der Stadt Jena in vielfältiger Form Partizipation ermöglicht:

  • Entwicklung des Kinder- und Jugendförderplanes
  • Planung von Spielplätzen
  • Schülermitbestimmung an schulen
  • Sozialraumkonferenzen und Beteiligungswerkstätten

Im Jugendparlament der Stadt Jena vertreten Jenaer Schüler*innen ihre spezifischen Interessen gegenüber dem Stadtrat, den Ausschüssen und der Öffentlichkeit. Das Jugendparlament wird durch die Schüler*innen der Jenaer schulen gewählt, arbeitet eigenverantwortlich und parteipolitisch unabhängig.

Die Rechte des Jugendparlamentes sind insbesondere:

  • ein Anhörungsrecht im Stadtrat und seinen Ausschüssen zu jugendrelevanten Themen,
  • die Information des Vorsitzenden des Jugendparlamentes durch den Stadtrat und die Stadtverwaltung zu jugendrelevanten Themen,
  • das Recht zur Abgabe von Stellungsnahmen und Gutachten, die in den entsprechenden Ausschüssen zu behandeln sind und
  • das Recht des Vorsitzenden des Jugendparlamentes einmal pro Jahr im Stadtrat über die Arbeit des Jugendparlamentes zu berichten.

Projekte der Jugendbeteiligung und die fachliche Begleitung des Jugendparlamentest erfolgt durch das Team Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit.