
Ausfuhrkennzeichen beantragen
Ausfuhrkennzeichen dienen zur befristeten Zulassung für Fahrzeuge, die in Deutschland keinen Standort mehr haben und aus eigener Kraft dauerhaft ins Ausland verbracht werden sollen. Sie werden auch Exportkennzeichen oder Zollkennzeichen genannt.
Ausfuhrkennzeichen werden nur für im Inland befindliche Fahrzeuge zugeteilt. Für die Beantragung müssen Sie mit Hauptwohnung in Jena gemeldet sein bzw. der Firmensitz muss sich in Jena befinden. Sofern im Inland kein Wohnsitz bzw. kein Fimensitz vorhanden ist, so ist ein Empfangsbevollmächtigter mit Hauptwohnung in Jena zu benennen (siehe Downloads).
Ausfuhrkennzeichen werden auf der Grundlage einer bestehenden deutschen Betriebserlaubnis zugeteilt. Mit Zuteilung des Kennzeichens endet die deutsche Betriebserlaubnis.
Details
Voraussetzungen der Zuteilung
- Steuerpflicht: Seit 1.7.2010 sind Ausfuhrkennzeichen ab dem ersten Tag der Zuteilung steuerpflichtig. Die Ausgabe der Kennzeichen erfolgt nach Angabe einer Single Euro Payments Area (sepa) Bankverbindung zum Einzug der Steuer. Verfügen Sie nicht über eine sepa-Bankverbindung, so muss durch den Antragsteller beim zuständigen Hauptzollamt die Steuer bar entrichtet werden. Die Festsetzung der Steuer erfolgt auf der Grundlage einer Kraftfahrzeugsteuererklärung. Diese ist beim zuständigen Hauptzollamt vorzunehmen. Bei der Zulassung ist der Steuerbescheid des Hauptzollamtes und die Einzahlungsbestätigung, sofern keine sepa-Bankverbindung vorhanden ist, vorzulegen.
- bestehende Betriebserlaubnis des Fahrzeuges - gelöschte Fahrzeuge benötigen zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis ein Vollgutachten gem. § 21 StVZO
- gültige Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung oder ein Gutachten über die Untersuchung in diesem Umfang mit der Bestätigung der Verkehrssicherheit
Zulassungszeitraum
Ausfuhrkennzeichen werden für die Dauer des nachgewiesenen Versicherungsschutzes zugeteilt. Maximal beträgt der Zeitraum 1 Jahr. Der Zulassungszeitraum beginnt immer am Tag der Ausgabe des Kennzeichen und endet an dem im roten Feld angebenen Tag. Nach Ablaufdatum des Ausfuhrkennzeichens dürfen damit versehene Fahrzeuge nicht mehr auf öffentlichen Straßen genutzt oder abgestellt werden.
Zusätzlich zur neu auszufertigenden Zulassungsbescheinigung Teil I kann auch ein Internationaler Zulassungsschein beantragt werden (die Angaben werden dann in verschiedenen Sprachen beschrieben).
Unterlagen
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kfz-Kennzeichen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist
- gültige Hauptuntersuchung (Original) bzw. Sicherheitsprüfung oder ein Gutachten über die Untersuchung in diesem Umfang
- sepa-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer oder Nachweis über die entrichtete Kfz-Steuer
- Versicherungsbestätigung (gelb)
- allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
- ggf. Formular Empfangsbevollmächtigter und Ausweiskopie des Bevollmächtigten
Öffnungszeiten
Hinweis eingeschränkter Betrieb im Zeitraum 26.03.-02.04.2025
Aufgrund einer Softwareumstellung im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 28.03.2025 bzw. bis 02.04.2025 kommt es zu Einschränkungen des Dienstleistungsangebotes.
Eine Online-Terminvereinbarung ist für den Zeitraum 26.03. bis 31.03.2025 nicht möglich. Terminvereinbarungen für diesen Zeitraum können ausschließlich telefonisch unter der Telefonnummer 0049 3641 49-3800 oder vor Ort erfolgen.
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen können im genannten Zeitraum aus technischen Gründen nicht angeboten werden.
Leistungen | Zeitraum Einschränkung |
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Wohnung an-, um- und abmelden | 26. - 28.03.2025 |
Personalausweis, Reisepass und eID-Karte beantragen und abholen | 26. - 28.03.2025 |
PIN-Änderungen bei der Onlineausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte | 26. - 28.03.2025 |
Personalausweis, Reisepass und eID-Karte - Verlust erklären und Wiederauffinden | 26. - 28.03.2025 |
Kfz-Zulassungsvorgänge, die im Vorfeld eine An- oder Ummeldung eines Wohnsitzes in Jena erfordern (Adressänderungen von Privatpersonen) | 26. - 28.03.2025 |
Bewohnerparkausweis beantragen oder verlängern | 26. - 28.03.2025 |
Parkerleichterung und Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen | 26. - 28.03.2025 |
Meldebescheinigung beantragen | 26. - 28.03.2025 |
Führungszeugnis beantragen (bitte Führungszeugnis alternativ online beantragen) | 26. - 28.03.2025 |
Melderegisterauskunft | 26. - 28.03.2025 |
Onlineanträge, mit Ausnahme von i-Kfz | 24.03. - 31.03.2025 |
Jenabonus beantragen oder verlängern | 26.03. - 02.04.2025 |
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen. Beachten Sie bitte den obigen Hinweis zum eingeschränkten Betrieb im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 28.03.2025.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch. Beachten Sie bitte den obigen Hinweis zum eingeschränkten Betrieb im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 31.03.2025.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
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Januar | 04.01. und 18.01.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Februar | 01.02., 15.02. und 22.02.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
März | 01.03. und 15.03.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
April | 12.04.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Mai | 03.05. und 17.05.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Juni | 07.06. und 21.06.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Juli | 05.07. und 19.07.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
August | 02.08. und 16.08.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
September | 06.09., 13.09. und 27.09.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 11.10. und 25.10.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 08.11. und 22.11.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember | 06.12. und 20.12.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Zuteilung Ausfuhrkennzeichen | 34,00 € |
Bei erhöhten Datenerfassungsaufwand, wenn technische Fahrzeugdaten nicht im örtlichen Register verfügbar sind, zusätzlich | 15,30 € |
Ist ein Umtausch von Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung II oder die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung II erforderlich, zusätzlich | 10,00 € - 20,00 € |
Internationaler Zulassungsschein, zusätzlich | 10,20 € |
Kosten für die Prägung der Kennzeichen |
Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 0,30 € pro verwendetes Klebesiegel.
Rechtsgrundlagen
- § 19 sowie § 46 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 7 der Internationalen Verordnung über den Kraftverkehr (VOInt)
- Anlage 4 Abschnitt 8 FZV (Ausgestaltung der Kennzeichen)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |