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Zusammenzufassend meinen Sie also Kinder sollten sich lieber auf der auch durch gefährliche Baufahrzeuge und Sportwagen viel befahrenden Straße als auf dem Gehweg aufhalten, der zugeparkt werden darf? Andererseits sorgen Sie sich aber um "spitze" Steine.
Der Bürgersteig ist abgesehen von der ewigen Baustelle sehr wohl vorhanden und bereits gewidmet. Dessen Oberflächenbeschaffenheit hat keinen Einfluss darauf (siehe Straßensatzung).

Die 0,5 m lassen sich weder über BORIS-TH, noch den B-Plan feststellen. So kleine Überbauungen könnte meines Errachtens nach nur ein Vermesser feststellen oder woher haben Sie diese Information die demnach für alle Grundstücke zutrifft? Für unser Haus in der Parallelstraße auf der rechten Seite galt dies zumindest nicht. Sie meinen also weiterhin das billiges Betonpflaster von Baufahrzeugen ramponiert werden darf.

Es handelt sich übrigens lt. https://mobilitaet.jena.de/de/baustellen nicht um eine halbseitige Sperrung, sondern um eine Vollsperrung für ein Jahr. Lt. § 22 Abs. 4 des Thür. Straßengesetzes steht den Anwohnern in dem Fall zumindest eine Entschädigung zu.

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