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Bewohnerparkausweis beantragen

Online beantragen

Sie können einen Bewohnerparkausweis (auch Anwohnerparkausweis genannt) persönlich oder online beantragen.

Jeder Anwohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis. Dieser berechtigt ein Fahrzeug in der entsprechenden Bewohnerparkzone zu parken.

Anspruchsberechtigt ist

  • wer in der jeweiligen Bewohnerparkzone seinen Hauptwohnsitz hat und
  • nachweislich keinen privaten Stellplatz in seiner Parkzone hat und
  • für ein Kraftfahrzeug (mit weniger als 3,5 t Gesamtgewicht) als Halter zugelassen ist oder
  • ein Kraftfahrzeug nachweislich zur ständigen Benutzung hat.

Fahrzeug am Hauptwohnsitz anmelden

Antragsteller, die Halter eines Fahrzeuges mit auswärtigen oder ausländischen Kennzeichen sind, beachten bitte, dass der Fahrzeughalter gemäß § 46 FZV verpflichtet ist, sein Fahrzeug am Hauptwohnsitz anzumelden.

Da der Bürgerservice auch Zulassungsbehörde ist, wird in diesen Fällen nur dann ein neuer Bewohnerparkausweis zugeteilt, wenn der Halter auch gleichzeitig die Umschreibung des Fahrzeuges nach Jena beantragt.

  • Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ggf. Nutzungsberechtigung des Fahrzeughalters - Wenn Sie den Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug beantragen, für das Sie nicht gleichzeitig der Halter sind, benötigen Sie eine schriftliche Nutzungsberechtigung des Fahrzeughalters.
  • ggf. eine schriftliche Vollmacht - Wenn Sie einen Dritten mit der Beantragung des Bewohnerparkausweis beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
September 14.09. und 28.09.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 12.10. und 26.10.2024 09:00 - 13:00 Uhr
November 09.11. und 16.11.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 2024 07.12. und 21.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Januar 2025 04.01. und 18.01.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Februar 01.02., 15.02. und 22.02.2025 09:00 - 13:00 Uhr
März 01.03. und 15.03.2025 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.

Leistungen Gebühr
Prüfung und Ausstellung des Bewohnerparkausweises (für ein Jahr) 31,00 €
Ersatz nach Verlust 10,50 €

Bitte beachten Sie: Es erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung der Gebühren bei Rückgabe bzw. Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen vor Ablauf der Gültigkeit.

  • § 45 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Verkehrsblatt (VkBl.) vom 28.02.2002, Heft 4/2002, S. 147
  • Stadtratsbeschluss Nr. 99/05/61/2266 vom 19.05.1999
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

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Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827

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