Bewohnerparkausweis beantragen
Online beantragen
Sie können einen Bewohnerparkausweis (auch Anwohnerparkausweis genannt) persönlich oder online beantragen.
Jeder Anwohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis. Dieser berechtigt ein Fahrzeug in der entsprechenden Bewohnerparkzone zu parken.
Details
Anspruchsberechtigt ist
- wer in der jeweiligen Bewohnerparkzone seinen Hauptwohnsitz hat und
- nachweislich keinen privaten Stellplatz in seiner Parkzone hat und
- für ein Kraftfahrzeug (mit weniger als 3,5 t Gesamtgewicht) als Halter zugelassen ist oder
- ein Kraftfahrzeug nachweislich zur ständigen Benutzung hat.
Fahrzeug am Hauptwohnsitz anmelden
Antragsteller, die Halter eines Fahrzeuges mit auswärtigen oder ausländischen Kennzeichen sind, beachten bitte, dass der Fahrzeughalter gemäß § 46 FZV verpflichtet ist, sein Fahrzeug am Hauptwohnsitz anzumelden.
Da der bürgerservice auch Zulassungsbehörde ist, wird in diesen Fällen nur dann ein neuer Bewohnerparkausweis zugeteilt, wenn der Halter auch gleichzeitig die Umschreibung des Fahrzeuges nach Jena beantragt.
Unterlagen
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- ggf. Nutzungsberechtigung des Fahrzeughalters - Wenn Sie den Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug beantragen, für das Sie nicht gleichzeitig der Halter sind, benötigen Sie eine schriftliche Nutzungsberechtigung des Fahrzeughalters.
- ggf. eine schriftliche Vollmacht - Wenn Sie einen Dritten mit der Beantragung des Bewohnerparkausweis beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
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September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember 2024 | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Januar 2025 | 04.01. und 18.01.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Februar | 01.02., 15.02. und 22.02.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
März | 01.03. und 15.03.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der bürgerservice geschlossen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Prüfung und Ausstellung des Bewohnerparkausweises (für ein Jahr) | 31,00 € |
Ersatz nach Verlust | 10,50 € |
Bitte beachten Sie: Es erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung der Gebühren bei Rückgabe bzw. Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen vor Ablauf der Gültigkeit.
Rechtsgrundlagen
- § 45 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Verkehrsblatt (VkBl.) vom 28.02.2002, Heft 4/2002, S. 147
- Stadtratsbeschluss Nr. 99/05/61/2266 vom 19.05.1999
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/-innen |
Team bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |