Namensänderung - Nachnamen ändern
Namensänderung nach Hochzeit und Scheidung
Der Familienname kann sowohl nach einer Heirat oder Scheidung als auch während einer Ehe geändert werden.
Details
Möglichkeiten der Namensänderung
Unter anderem sind folgende Familiennamensänderungen möglich:
- Annahme des Nachnamens des Ehepartners
- Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namens
- Widerruf der vorgenannten Erklärungen
- Wiederannahme eines früheren Namens
Unterlagen
Nachnamen ändern lassen – erforderliche Unterlagen
Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend. Bitte erfragen Sie deshalb bei einem Antrag auf Namensänderung im Vorfeld die vorzulegenden Unterlagen.
- Personaldokumente der Beteiligten (personalausweis oder Reisepass)
- Eheurkunde
- evtl. rechtskräftiges Scheidungsurteil
- evtl. Haushaltsbescheinigung der Meldebehörde
- evtl. Sorgerechtserklärung
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | keine Sprechzeiten |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Freitag | keine Sprechzeiten |
Hinweis
Für die Terminvereinbarung bzw. die Terminanfrage per E-Mail, geben Sie bitte unbedingt auch Ihre Telefonnummer an.
Gebühren
Leistungen | Gebühren |
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Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund personenstandsrechtlicher Vorschriften | 25,00 € |
Bitte zahlen Sie mit EC- oder Kreditkarte.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen |
Team Standesamt |
E-Mail: standesamt@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3470 Fax: 0049 3641 49-3474 |