Bezüglich der Anmerkungen der Wöllnitzer Ortsteilbürgermeisterin, Frau Silke Meier, vom 11.12.2014 zur Berichtsvorlage der Stadt Jena mit der Nummer 14/0220-BE, gibt die Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena folgende Stellungnahme ab.
Diese ist auch – in leicht verkürzter Form – Anlage zum Protokoll des Stadtentwicklungsausschusses (SEA) vom 05.02.2015. An dieser Stelle findet man die betreffende Berichtsvorlage.
Zu Punkt 1:
Ortsteilbürgermeisterin Frau Meier wurde nicht durch die Presse über die genauen Inhalte der Prüfung bzw. der Berichtsvorlage informiert. Hier gab der Oberbürgermeister nur eine allgemeine Darstellung. Ein persönlicher Brief von Herrn Dr. Schröter ging bei ihr noch vor der Sitzung des SEA ein, in dem die Berichtsvorlage im Dezember 2014 vorgestellt wurde. Hierin wurden Frau Meier die Grundaussagen der Berichtsvorlage mitgeteilt.
Auch welche Art der OB die Presse informiert, ist allein seine Entscheidung. Im vorliegenden Fall gab er dort nur eine allgemeine Erklärung ab. Später im Dezember wurden die Anlieger der Straße „Pennickental“ in einem persönlichen Brief des KSJ über die Inhalte der Berichtsvorlage in Kenntnis gesetzt.
Zu Punkt 2 bis 4:
Der Aussage von Frau Meier ist nichts wesentlichen hinzuzufügen. Die Stadt Jena hat ihren Standpunkt hierzu in der Berichtsvorlasge dargelgt.
Zu Punkt 5:
Auch die Ausführungen zum Wortprotokoll sind zutreffend.
Zu Punkt 6:
Durch die erstmalige Anlegung eines Gehwegs im nördlichen Teil der Straße hat sich die Sicherheitssituation für Fußgänger nachhaltig verbessert.
Zu Punkt 7:
Die sog. „Luxussanierung“ geht beitragsrechtlich voll zu Lasten der Stadt Jena. Zu den reduzierten Kosten im “Pennikental” gehören u.a. solche der Straßenbeleuchtung (= dort wurde nur der notwendige Mindestaufwand für eine sog. “normalerweise übliche” Beleuchtung angesetzt) und der Straßenentwässerung (= hier wurden überhaupt gar keine Anteile der speziellen “Bachverrohrung” des Pennickenbachs in die umzulegenden Kosten aufgenommen).
Zu Punkt 8:
Was die Ausbaustrecke der Straße angeht, so wurden hier aufgrund neuester Rechtsprechung verschiedener Verwaltungsgerichte ausschließlich Kostenbestandteile der im Innenbereich der Ortssatzung liegenden Bereiche der Straße berücksichtigt.
Dies hat die Auswirkung, dass der obere Teil der Straße bis zum Geißberg kostenmäßig allein zu Lasten der Stadt Jena geht. Das bedeutet, dass Grundstücke, die hier alleine anliegen, aus der Beitragspflicht ausscheiden und dort angefallene Rechnungen, z.B. für teure Stützbauwerke, bei den beitragsfähigen Kosten keine Berücksichtigung finden.
Hierdurch hat sich der zu zahlende Straßenbaubeitrag für die Anlieger auf inzwischen unter 200.000 Euro vermindert. Dies ist weniger als in den beiden Inforschreiben mitgeteilt wurde.
Kostenminimierungen hat es auch durch die Kostenbeteiligung der Stadtwerke und des Zweckverbandes JenaWassser gegeben.
gez.
Sauer
Leiter der Abteilung Beiträge im Kommunalservice Jena
Das ist doch nicht Ihr Ernst, oder?!
Selbstversändlich. Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter, siehe https://blog.jena.de/strassenbaubeitraege/2015/02/23/woellnitz-von-jenapolis-zum-pennickental-gegebene-informationen-sind-falsch-2/
Ah, ein mit Fehlern angehäufter Beitrag ist also die offizielle Antwort des KSJ – nach immerhin fast 10 Wochen (anstelle der vorgeschriebenen 2 Wochen). Alle Achtung für diese Leistung.
Sehr geehrter Herr Netzbandt,
endlich ist zu erkennen, was Sie mit Ihrer Bemerkung „Das ist doch nicht Ihr Ernst, oder?!“ meinen. Zuvor war uns nicht ganz klar, was Sie damit sagen wollten und wir sind hier ja auf einem offitziellen Blog der Stadt Jena und nicht in einem Chatroom.
Nun zu unserer Antwort: Zum einen ist Ihre Behauptung mit den zwei Wochen wieder einmal unrichtig. § 10 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Jena, auf welche Sie anspielen, betrifft ausschließlich die Bürgerfragestunde. Hier heißt es in Absatz 5: „Die in der Stadtratssitzung nicht beantworteten Fragen sind innerhalb von 14 Tagen nach der Stadtratssitzung dem Bürger schriftlich oder mündlich zu beantworten.“ – Insofern gibt es, soweit mir bekannt, keine 2-Wochen-Regelung in Bezug auf Antworten an Ortsteilräte.
Was die angesprochenen Schreibfehler angeht: Es ist sicherlich ein Unterschied, ob man zwei oder drei Artikel die Woche schreibt oder ob es – wie in unserem Fall – Dutzende von Schreiben sind, die nach außen gegeben werden. Wo viel gearbeitet wird, da passieren auch einmal Fehler – sollte nicht vorkommen, ist aber so.
Auch in Ihrem Artikel ist ja (zumindest) ein Schreibfehler versteckt, denn das beschauliche Pennickental schreibt man schließlich ohne „h“. Ist nicht schlimm, wollte ich aber auch einmal erwähnen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Rainer Sauer
Leiter der Abteilung Beiträge
im Kommunalservice Jena