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Kinderreisepass wurde abgeschafft

18.01.2024

Zu Beginn des Jahres ist der Kinderreisepass abgeschafft worden. Bereits ausgestellte Dokumente bleiben noch bis zum aufgedruckten Datum gültig – es ist jedoch nicht mehr möglich, diese zu aktualisieren oder zu verlängern. Kinder können entweder einen regulären Reisepass – wie für Erwachsene – oder einen Personalausweis beantragen. Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen.

Längere Herstellungsdauer beachten / bürgerservice schließt für Umzug

Die neuen Reisedokumente für Kinder können nicht mehr sofort mitgenommen werden, sondern haben die identische Herstellungsdauer bei der Bundesdruckerei wie die Erwachsenendokumente. In der Regel liegt diese zwischen vier und sechs Wochen. Wenn es eilig ist, können Reisepässe im Express bestellt werden. Wenn der Antrag bis 11 Uhr gestellt ist, ist das Dokument innerhalb von drei Werktagen (es zählen Montag bis Freitag) fertig.

Reisewillige sollten nicht nur die Herstellungszeiten beachten, sondern auch die Schließzeiten des bürgerservice. Da das Team in den Neubau am Engelplatz ziehen wird, bleibt der bürgerservice vom 18.03.2024 bis zum 20.03.2024 geschlossen. Ab dem 21. März können dann Termine am neuen Standort gebucht werden. Reisende, die für die am 25.03.2024 beginnenden Osterferien Reisedokumente benötigen, sollten diese daher frühzeitig beantragt werden.

Die Kosten für einen Reisepass für unter 24-Jährige liegen bei 37,50 Euro (Expressbestellung: 69,50 Euro). Ab dem Alter von 24 Jahren liegt die Gebühr bei 70 Euro (Express 102 Euro).

Zum Hintergrund

Der Gesetzgeber hatte im Oktober 2023 beschlossen, dass Kinderreisepässe nur noch bis zum 31.12.2023 beantragt werden dürfen. Mehr zu den Hintergründen und was bei Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinkinder zu beachten ist, finden Sie HIER auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

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