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Hilfe zur Pflege

Es können Sozialhilfeleistungen gewährt werden, wenn der Umfang der Pflegebedürftigkeit durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt wurde.

Hilfe zur ambulanten Pflege

Ambulante Leistungen der Hilfe zur Pflege werden gewährt, um pflegebedürftigen Menschen trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes, der Würde des Menschen entsprechendes Leben in der eigenen häuslichen Umgebung zu ermöglichen.

Vermeidung vollstationärer Pflege

Zur Vermeidung einer vollstationären Pflege werden geeignete Maßnahmen, wie Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Pflegehilfsmittel sowie Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege gewährt. Ebenfalls können Beihilfen bewilligt und die Aufwendungen der pflegenden Personen erstattet werden.

Hilfe zur stationären Pflege

Die Hilfe zur stationären Pflege umfasst die allgemeinen Pflegeleistungen (Pflege, soziale Betreuung, Behandlungspflege) sowie die Unterkunft und die Verpflegung in einem Seniorenheim.

Voraussetzungen

Anspruchsberechtigt sind Personen mit erheblichem und stationärem Pflegebedarf, die zwar Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, jedoch wegen der gesetzlich begrenzten Leistungsbeträge der Pflegeversicherung die entstehenden Heimkosten nicht abdecken können. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind nicht pflegeversicherte Personen mit erheblichem und stationärem Pflegebedarf.

Unterlagen für Hilfe zur ambulanten Pflege

  • Heimvertrag
  • Kostenvoranschlag Pflegedienst (nur bei Beantragung von Pflegesachleistungen)
  • Unterlagen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung (Chipkarte Krankenkasse), Privatversicherung oder Pflichtversicherung
  • Personalausweis
  • Mietvertrag / Untermietvertrag (nur bei Beantragung von Pflegesachleistungen)
  • aktueller Wohngeldbescheid
  • Bescheid über Erhalt von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Rentenbescheid(e)
  • Schwerbehindertenausweis einschließlich Bescheid
  • Bescheid über Kriegsopferrente
  • Einstufung der Pflegekasse
  • Einverständniserklärung zur Abforderung des MDK-Gutachtens
  • Betreuerausweis oder Vorsorgevollmacht
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate vom Girokonto (lückenlos)
  • Unterlagen über Vermögensverhältnisse (Sparbuch, aktueller Kontoauszug des Bausparvertrages sowie Termin der frühestmöglichen Auszahlung, Wertpapiere und ähnliches, Sterbegeldversicherung)
  • Versicherungsunterlagen (Lebensversicherung mit Rückkaufswert, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung)

Unterlagen für Hilfen zur stationären Pflege

  • Heimvertrag
  • Kostenvoranschlag Pflegedienst (nur bei Beantragung von Pflegesachleistungen)
  • Unterlagen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung (Chipkarte Krankenkasse), Privatversicherung oder Pflichtversicherung
  • Personalausweis
  • Mietvertrag / Untermietvertrag (nur bei Beantragung von Pflegesachleistungen)
  • aktueller Wohngeldbescheid
  • Bescheid über Erhalt von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Rentenbescheid(e)
  • Schwerbehindertenausweis einschließlich Bescheid
  • Bescheid über Kriegsopferrente
  • Einstufung der Pflegekasse
  • Einverständniserklärung zur Abforderung des MDK-Gutachtens
  • Betreuerausweis oder Vorsorgevollmacht
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate vom Girokonto (lückenlos)
  • Unterlagen über Vermögensverhältnisse (Sparbuch, aktueller Kontoauszug des Bausparvertrages sowie Termin der frühestmöglichen Auszahlung, Wertpapiere und ähnliches, Sterbegeldversicherung)
  • Versicherungsunterlagen (Lebensversicherung mit Rückkaufswert, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung)

 

Tag Zeiten

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr

 

Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Henkel

Sachbearbeiterin Hilfe zur Pflege

Team Eingliederungshilfe / Hilfe zur Pflege

E-Mail: pflegeleistungen@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4649

Fax: 0049 3641 49-4604

Raum: 2_09

Frau Schäfer

Sachbearbeiter Hilfe zur Pflege

Team Eingliederungshilfe / Hilfe zur Pflege

E-Mail: pflegeleistungen@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4632

Fax: 0049 3641 49-4604

Raum: 2_11

Herr Winter

Sachbearbeiter Hilfe zur Pflege

Team Eingliederungshilfe / Hilfe zur Pflege

E-Mail: pflegeleistungen@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4631

Fax: 0049 3641 49-4604

Raum: 2_10

Standort

Team Eingliederungshilfe / Hilfe zur Pflege

Lutherplatz 3
07743 Jena
Deutschland

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