Zulassungspflicht ukrainischer Fahrzeuge ab dem 01.10.2024
Die Übergangsregelung für ukrainische Fahrzeuge läuft am 30.09.2024 aus. Ab dem 01.10.2024 müssen Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung, die sich länger als ein Jahr in Deutschland befinden, zugelassen werden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat sich mit den Ländern auf ein Zulassungsverfahren verständigt, das der besonderen Situation ukrainischer Flüchtlinge Rechnung trägt. Dieses Verfahren sowie weitere Einzelfragen wurden in einem eigens zu dem Thema erstellen Fragenkatalog zusammengefasst. Diesen Fragenkatalog finden Sie unter Downloads in mehreren Sprachen.
Unterlagen für die Zulassung
- ein Personaldokument mit Namensangabe in lateinischen Buchstaben
- die ukrainische Zulassungsbescheinigung (Papier oder Karte, nicht digital) und die Kennzeichenschilder
- eine Einzelgenehmigung für das Fahrzeug nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder (sofern vorhanden) die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) mit einer zusätzlich durchgeführten Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (die Erstellung eines Gutachten für die Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO sowie die Durchführung einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO wird bei einem Technischen Dienst (z.B. DEKRA, TÜV, GTÜ, KÜS oder FSP) vorgenommen
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB – keine grüne Versicherungskarte, keine Grenzversicherung, weil diese nur für den internationalen Verkehr gelten), erhältlich bei Versicherungsunternehmen
- SEPA-Lastschriftmandat (siehe Downloads)
- Verzollungsnachweis - als Verzollungsnachweis gilt: Zollbeleg über die Entrichtung der Einfuhrabgaben oder Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, sofern diese laut Gutachten nach § 21 StVZO erforderlich ist - die Ausnahmegenehmigung muss vor der Zulassung des Fahrzeuges beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragt werden (siehe Links)
terminvereinbarung erforderlich
Ihr Fahrzeug müssen Sie beim Bürgerservice in Jena zulassen (sofern Sie mit Hauptwohnung in Jena gemeldet sind). Die Zulassung kann nur mit einer persönlichen Vorsprache und nicht online erfolgen. Für die persönliche Vorsprache muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.