Eine abmeldung vom Unterricht ist nur zum 31.07. oder 31.01. des jeweiligen Jahres möglich. Sie muss der Musik- und Kunstschule spätestens einen Monat vorher schriftlich vorliegen.
Zeitlich begrenzte Angebote bedürfen keiner Kündigung (z.B. alle Früherziehungskurse).
Die Aufnahme des Unterrichts ist - unter der Voraussetzung freier Unterrichtskapazitäten - jederzeit zum Monatsbeginn möglich. Der Unterricht findet einmal wöchentlich ganzjährig statt (außer Schulferien und Feiertage).
Der "Minimusikus" ist ein Halbjahreskurs und beginnt im Februar und im August. Alle weiteren Früherziehungsangebote sind Jahreskurse und beginnen jeweils zu Beginn eines neuen Schuljahres. Bitte beachten Sie die Detailinformationen auf den jeweiligen Seiten der einzelnen Kurse.
Während der Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen wird kein Unterricht erteilt. Die Entgeltzahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.
Der Beginn von Schnupperkursen aus dem Kursbereich wird individuell mit dem jeweiligen Kursleiter vereinbart.
Eine abmeldung ist nur zum 31.07. oder 31.01. des jeweiligen Jahres möglich. Sie muss der Musik- und Kunstschule spätestens einen Monat vorher schriftlich vorliegen. Zeitlich begrenzte Angebote bedürfen keiner Kündigung.
Eine abmeldung zu einem anderen Zeitpunkt ist durch den Schüler oder dessen gesetzlicher Vertreter nur aus gewichtigen Gründen und im Einvernehmen mit der Schulleitung möglich. Ihr kann jedoch erst zum letzten Tag des darauffolgenden Monats zugestimmt werden.
Die Musik- und Kunstschule kann aus zwingenden Gründen das Unterrichtsverhältnis vorzeitig beenden oder unterbrechen. Schadenersatzansprüche von Schülern oder deren gesetzliche Vertreter sind ausgeschlossen.
Werden die Gebühren nicht ordnungsgemäß gezahlt, kann das Unterrichtsverhältnis durch die Musik- und Kunstschule beendet werden.