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Melderegisterauskunft beantragen

Der Bürgerservice Jena kann nur Auskünfte über aktuell und vormals in Jena gemeldete Personen erteilen. Die Auskunftsanfrage ist unabhängig vom Ergebnis gebührenpflichtig.

Es gibt zwei Arten einer Melderegisterauskunft - die einfache und die erweiterte Melderegisterauskunft - die Unterschiede erfahren Sie unter -> Details.

Einfache Melderegisterauskunft online beantragen und sofort Auskunft erhalten

Sie haben die Möglichkeit einen Antrag auf einfache Melderegisterauskunft online zu stellen und sofort eine Antwort zu erhalten.

Erweiterte Melderegisterauskunft schriftlich beantragen

Soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, kann zu einer bestimmten Person eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Dies kann formlos mit entsprechender Begründung im Bürgerservice schriftlich beantragt werden.

Für den Antrag auf einfache Melderegisterauskunft benötigen Sie zwingend den Namen und den/die Vornamen der gesuchten Person. Zusätzlich ebenso das Geburtsdatum und das Geschlecht oder die letzte bekannte Meldeanschrift in Jena.

Soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, kann zu einer bestimmten Person eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Dies kann formlos mit entsprechender Begründung im Bürgerservice schriftlich beantragt werden.

Voraussetzungen

Die angefragte Person muss aktuell oder vormals in Jena gemeldet sein.

Hinweise

Die Auskunftsanfrage ist unabhängig des Ergebnisses gebührenpflichtig. Auch erfolglose Anfragen oder Anfragen, die die Ihnen bereits vorliegenden Daten bestätigt, sind gebührenpflichtig.

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft darf nicht zum Zwecke des Adresshandels und/oder zu Werbezwecken genutzt werden.

Sofern eine einfache Melderegisterauskunft aus sonstigen gewerblichen Gründen eingeholt wird, sind diese anzugeben und die beantragende Person oder Stelle ist verpflichtet, die Antwort auch nur einmalig und nur für den beantragten Zweck zu verwenden. Danach sind die Daten zu löschen. Eine Weiterverwendung der erteilten Melderegisterauskunft ist gemäß § 47 BMG unzulässig und verboten.

Die Verwendung einer erteilten einfachen Melderegisterauskunft zu gewerblichen Zwecken, ohne dieses bei der Antragstellung angegeben zu haben und eine Nutzung für andere, als die angegebenen Zwecke ist ordnungswidrig. Ein Verstoß gegen das Zweckbindungsgebot wird nach Art. 83 Abs. 5 Buchstabe a in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Buchstabe b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geahndet.

Die Person, zu der Auskunft erteilt wurde, hat das Recht die Daten des Auskunftsempfängers und der Auskunft bei der Meldebehörde zu erfragen.

Arten und Umfang der Auskünfte aus dem Melderegister

Einfache Melderegisterauskunft

Die einfache Melderegisterauskunft enthält folgende Daten der gesuchten Person (Online-Antrag):

  1. Familienname,
  2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  3. Doktorgrad und
  4. derzeitige Anschriften sowie,
  5. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Erweiterte Melderegisterauskunft

Die erweiterte Melderegisterauskunft enthält folgende Daten der gesuchten Person (schriftlicher Antrag):

  1. frühere Namen,
  2. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  3. Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
  4. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  5. frühere Anschriften,
  6. Einzugsdatum und Auszugsdatum,
  7. Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
  8. Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
  9. Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

Dokumentenausgabe - ohne termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne termin abholen.

Andere Anliegen mit terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
September 14.09. und 28.09.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 12.10. und 26.10.2024 09:00 - 13:00 Uhr
November 09.11. und 16.11.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 07.12. und 21.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.

Leistungen Gebühr
Einfache Melderegisterauskunft - online 5,00 €
Einfache Melderegisterauskunft - nicht gewerblich, schriftliche Beantragung 11,00 €
Einfache Melderegisterauskunft - gewerblich, schriftliche Beantragung 13,00 €
Erweiterte Melderegisterauskunft 14,00 €
Melderegisterauskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erfordern (Archivdaten) 16,00 € bis 40,00 €
  • Bundesmeldegesetz (BMG)
  • Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales (ThürVwKostOIM)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team Bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827

Standort

Team Bürgerservice

Engelplatz 1
07743 Jena
Deutschland