Führerschein - Pflichtumtausch
Pflichtumtausch
Entsprechend der EU-Richtlinie 2006/126/EG (PDF) müssen alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. In Deutschland erfolgt der Umtausch in zwei Stufen und gestaffelt im Zeitraum vom 19.01.2022 bis 19.01.2033.
Die Gültigkeit der ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet.
Details
Umtauschtermin so früh wie möglich beantragen - derzeitiger Führerschein wird ungültig
In Deutschland erfolgt der Umtausch in zwei Stufen und gestaffelt im Zeitraum vom 19.01.2022 bis 19.01.2033. In der Tabelle finden Sie den für Sie maßgeblichen Umtauschtermin. Ihr Führerschein muss bis zum festgelegten Zeitpunkt umgetauscht werden. Anderenfalls wird Ihr derzeitiger Führerschein ungültig. Beantragen Sie den Umtauschtermin so früh wie möglich.
Erste Stufe - Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden
Geburtsjahr Fahrerlaubnisinhaber/-in |
Stichtag für Tausch |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 und später |
19.01.2025 |
Zweite Stufe - Kartenführerscheine, die im Zeitraum vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden
Ausstellungsjahr Kartenführerschein |
Stichtag für Tausch |
---|---|
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Hinweis: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Kartenführerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Voraussetzung
Sie haben in Jena Ihren Hauptwohnsitz.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolt durch persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung. Ein Antragsformular muss durch Sie nicht ausgefüllt werden. Es wird durch uns erstellt und von Ihnen lediglich unterschrieben.
Online beantragen
Alternativ können Sie den Antrag auf Umtausch in den EU-Kartenführerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde online stellen.
Hierzu halten Sie bitte Ihren alten Führerschein bereit, da Sie die Daten entsprechend eingeben müssen. Wurde Ihre Fahrerlaubnis in der ehemaligen DDR von 1968 bis 1982 erteilt, müssten Sie noch im Besitz des Nachweises zur Fahrerlaubniserteilung (Karteikarte "VK 30") sein. Bitte legen Sie diesen Nachweis den von Ihnen unterschriebenen Antragsunterlagen bei und schicken uns diese zu.
Sofern Sie Inhaber der alten Klasse 3 sind, müssen Sie in dem angezeigten Fenster weitere Fragen beantworten. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter den Hinweisen zu den jeweiligen Klassen.
Ablauf/Fristen
- Ihr neuer Führerschein wird Ihnen durch die Bundesdruckerei per Direktversand an Ihre Meldeadresse zugestellt. Eine weitere persönliche Vorsprache ist dadurch nicht notwendig.
- Sollten Sie Ihren neuen Führerschein doch persönlich abholen wollen, kann dies nach ca. 4 Wochen erfolgen.
Unterlagen
- reisepass oder Personalausweis
- Lichtbild: Bitte bringen Sie ein Lichtbild mit, das nicht älter als drei Monate ist und den Vorschriften der Biometrie entsspricht. Das Bild muss 3,5 x 4,5 cm groß sein. Wie das Bild beschaffen sein muss, erfahren Sie auf den Seiten der Bundesdruckerei (-> Links).
- Führerschein: Falls der vorhandene Führerschein nicht von der Stadt Jena ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat, notwendig. Fordern sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen sie diese direkt an uns übersenden bzw. per Fax zustellen.
- Nachweise zu Fahrerlaubniserteilungen (Karteikarte "VK 30") bei Erteilung in der ehemaligen DDR von 1968 bis 1982
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Dokumente können Sie während der Öffnungszeiten des Bürgerservice am Empfang im Erdgeschoss abholen (ohne Termin).
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Terminzeiten
Tag |
Zeit |
Montag | nach Vereinbarung |
Dienstag | 08:40 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | nach Vereinbarung |
Donnerstag | 08:40 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:40 – 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist die Fahrerlaubnisbehörde geschlossen.
Gebühren
Leistung | Gebühr |
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Bearbeitungsgebühr einschließlich Führerschein und Zustellung per Direktversand | 30,40 € |
Rechtsgrundlagen
- EU-Richtlinie 2006/126/EG
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/-innen Fahrerlaubnisbehörde |
Team Fahrerlaubnisbehörde |
E-Mail: feb@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3830 Fax: 0049 3641 49-3827 |