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BURGWEG: Die von einem Internet-Blog veröffentlichten Informationen zu den Kosten der Herstellung sind irreführend – Straßenbaubeiträge
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BURGWEG: Die von einem Internet-Blog veröffentlichten Informationen zu den Kosten der Herstellung sind irreführend

Burgweg blau und Ziegenhainer Straße orange mit Hangrutsch weiß und Stützwände grün - Abbildung © Stadt Jena KSJ
Burgweg (= blau), Ziegenhainer Straße (= orange) und Stützwände an Burgweg und Hausbergstraße (= grün) – Abbildung © Stadt Jena KSJ

In einem Beitrag auf einem Internet-Blog, der am 22.09.2016 unter dem Titel „Eine Abschlussrechnung für den Burgweg liegt noch nicht vor“ veröffentlicht wurde, gibt der Autor des Artikels irreführende Informationen an seine Leser weiter. Wörtlich schreibt er dort (Zitat): „Der Burgweg in Jena gehört zu den umstrittenen Straßenbau-Projekten. (…) Die ausführende Firma Streicher hat 2.981.854,63 Euro bislang abgerechnet. Als die Maßnahme beschlossen wurde, war noch von etwas mehr als einer Million Euro die Rede.“

Unter Bezugnahme hierauf stellt der Leiter der Abteilung Beiträge im Kommunalservice Jena klar, dass dies eine unzutreffende Information ist. „Der Stadtrat der Stadt Jena hat am 30.01.2013 einen Beschluss gefasst, in dem bereits auf dem Deckblatt ein Kostenvolumen von etwas mehr als 2,20 Mio. Euro genannt wurde. In einer weiteren Beschlussvorlage vom Juni 2013 wurden dem Stadtrat mitgeteilt, dass die Gesamtkosten auf der aktuellen Grundlage der Kostenberechnung bei 2.45 Mio. Euro liegen werden.“ Es sei daher unzutreffend, zu behaupten, dass im Stadtrat seinerzeit von nur „etwas mehr als einer Mio. Euro“ die Rede war, als die Maßnahme beschlossen wurde. Richtig sei hingegen, so Sauer, dass der KSJ in seinem Werkausschuss noch genauer über die Gründe für Kostensteigerungen berichten werde.

Gestiegene Kosten bei der Burgweg-Herstellung könnten u. a. etwas mit Anpassungsarbeiten in der Ziegenhainer Straße sowie an Arbeiten im Zufahrtsbereich zum Wohngebiet „Hausbergviertel“ oder anderen Dingen zu tun haben, die nicht zu den beitragsfähigen Kosten gehören und sich daher auch nicht nicht auf die prognostizierte Beitragshöhe des genannten Beschlusses von rund 1 Mio. Euro auswirken, verdeutlicht der Abteilungsleiter im KSJ.

 

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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