
Ummelden kennzeichenpflichtiges Fahrzeug mit Betriebserlaubnis
Sie möchten ein kennzeichenpflichtiges Fahrzeug mit Betriebserlaubnis innerhalb Jenas oder nach Jena mit oder ohne Halterwechsel umschreiben lassen.
Details
Bestimmte zulassungsfreie Fahrzeuge müssen mit amtlichen Kennzeichen versehen werden, da sie der Hauptuntersuchungspflicht unterliegen.
Die Kennzeichenpflicht ergibt sich nach § 4 Abs. 2 FZV für folgende Fahrzeugarten:
- Leichtkraftrad
- selbstfahrende Arbeitsmaschine (>20km/h)
- Anhänger Arbeitsmaschine (>25 km/h)
- Spezialanhänger für Sportgeräte und Tiere (>25 km/h)
Der Nachweis der Versicherung erfolgt nicht mehr durch ein Versicherungskennzeichen gem. § 26 FZV, sondern durch eine Versicherungsbestätigung.
Unterlagen
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- ggf. auswärtige Kennzeichen - wenn das Fahrzeug noch in einem auswärtigen Zulassungsbezirk zugelassen ist
- bei abgemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I mit Abmeldungssvermerk
- Vordruck Betriebserlaubnis oder EWG-Übereinstimmungserklärung mit Registrierungsvermerk
- Bescheinigungen der noch gültigen Hauptuntersuchung - nicht notwendig sofern die erste Untersuchung noch nicht fällig war
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, ehemals Versicherungs-Doppelkarte)
- gegebenenfalls Anzeige besondere Fahrzeugverwendung (siehe Downloads)
- allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
- gegebenenfalls Erklärung zur Verwendung der Geschäftsadresse im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen auf Einzelunternehmen und Selbstständige (siehe Downloads)
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
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Januar | 04.01. und 18.01.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Februar | 01.02., 15.02. und 22.02.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
März | 01.03. und 15.03.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
April | 12.04.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Mai | 03.05. und 17.05.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Juni | 07.06. und 21.06.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Juli | 05.07. und 19.07.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
August | 02.08. und 16.08.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
September | 06.09., 13.09. und 27.09.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 11.10. und 25.10.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 08.11. und 22.11.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember | 06.12. und 20.12.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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wenn nachträglich technische Änderungen eingetragen werden müssen | 10,20 € |
Ummeldung eines Fahrzeuges mit Jenaer Kennzeichen (Halterwechsel) | 18,60 € |
Ummeldung eines Fahrzeuges mit auswärtigen Kennzeichen (Halterwechsel) | 23,80 € |
bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens | 10,20 € |
bei vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens | 2,60 € |
Kosten für die Prägung der Kennzeichen |
Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 0,30 € pro verwendetes Klebesiegel.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |