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Öffentliche Informationsveranstaltung zum Vorhaben „Straßenbahnverlängerung <strong>zwätzen</strong>-Himmelreich“ am 23.11.2015 im Jenaer Rathaus – Straßenbaubeiträge
Allgemein

Öffentliche Informationsveranstaltung zum Vorhaben „Straßenbahnverlängerung zwätzen-Himmelreich“ am 23.11.2015 im Jenaer Rathaus

Verlaengerung der Straßenbahn ins HimmelreichAm Montag, 23.11.2015 findet ab 19:00 Uhr im Historischen Rathaus, Markt 1 eine weitere Informationsveranstaltung zum Vorhaben „Neubau Straßenbahn Nord mit Umbau der Naumburger Straße zwischen Camburger Straße und Carl-Orff-Straße“ statt.

Im ersten Teil der Veranstaltung, der von 19:00 Uhr bis ca. 20:30 Uhr geplant ist, wird von Vertretern der Stadt, der Jenaer Nahverkehrsgesellschaft sowie des Planungsbüros HI Bauprojekt der aktuelle Stand der Planung vorgestellt.

Strassenbahn Himmelreich - cropped-banner © Stadt Jena
Straßenbahn Himmelreich – cropped-banner © Stadt Jena

Im zweiten Teil der Veranstaltung, etwa ab 20:30 Uhr erfolgt für die Eigentümer des Bereiches der Naumburger Straße zwischen der Straße „Am Steinbach“ und der „Brückenstraße“ eine Information zur Thematik Straßenbaubeiträge. Wir bitten um Verständnis, dass konkrete beitragsrechtliche Angaben zu Grundstücken und möglichen Beitragshöhen im zweiten Teil der Veranstaltung nur unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben gemacht werden können.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zur Veranstaltung eingeladen.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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