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Studienvorbereitung

Um sich optimal auf Ihr Studium vorzubereiten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

Ein Praktikum gibt Ihnen einen direkten Einblick in die Arbeitswelt, die Sie nach Ihrem Studium erwartet und versorgt Sie mit erstem Fachwissen. Vorpraktika sind also immer hilfreich, z. T. sogar Voraussetzung für Ihre zulassung zum Studium.

Darüber hinaus bieten viele Universitäten kostenlose Gasthörerprogramme und Schnupperseminare an. So können Sie sich einen ersten Eindruck vom Studium und Ihrer gewählten Fachrichtung verschaffen.

Daneben gibt es an den (Fach-)Hochschulen besondere Vorbereitungsmöglichkeiten für Studierende aus dem Ausland.

Mit dem Besuch des Studienkollegs einer Hochschule bereiten Sie sich als internationaler Studieninteressent zwei Semester lang auf Ihr Studium vor.

Prüfen Sie in der Datenbank anabin, ob Ihre Vorbildung Sie zur Teilnahme berechtigt. Weitere Voraussetzungen für die Aufnahme sind fachliches Grundwissen und Deutsch-Kenntnisse. Das geforderte Sprachniveau liegt meist bei B1, kann aber variieren.

Sie besuchen je nach gewünschter Fachrichtung einen Schwerpunkt-Kurs, in dem Sie sich sprachlich und inhaltlich auf Ihr Studium vorbereiten.

Wenn Ihr Heimatabschluss in Deutschland noch keine Hochschulzugangsberechtigung darstellt, schließen Sie das Studienkolleg mit einer Feststellungsprüfung ab. Auch eine Externen-Prüfung ist oft möglich. Haben Sie diese erfolgreich bestanden, sind Sie zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland berechtigt.

Beachten Sie, dass Feststellungsprüfungen an Fachhochschulen ausschließlich ein Studium an einer Fachhochschule erlauben, während Feststellungsprüfungen an einer Universität zum Besuch beider Hochschularten berechtigen. Die Feststellungsprüfung beinhaltet auch den für das Studium erforderlichen Sprachnachweis.

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Viele Hochschulen bieten ihren künftigen internationalen Studierenden die Möglichkeit zur Teilnahme an einem studienvorbereitenden Deutsch-Kurs. In der Regel dauern die Kurse ein Semester.

Meist sind Grundkenntnisse der deutschen Sprache Teilnahmebedingung. Das erforderliche Sprach-Niveau legen die Hochschulen individuell fest. Die Deutsch-Kurse enden mit dem Abschluss DSH. Eine Externen-Prüfung ist generell möglich.

Die Dauer eines studienvorbereitenden Sprachkurses legt für Visumpflichtige fest, ob sie mit einem nationalen Visum oder einem Schengen-Visum einreisen können. Das anschließend geplante Studium muss bei der Antragstellung unbedingt bereits angekündigt werden.

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Propädeutika werden direkt von den Hochschulen angeboten und dauern ein Semester lang. In dieser Zeit werden zukünftigen internationalen Studierenden fachliche Grundlagen und wissenschaftliche Methodik für das kommende Studium vermittelt.

Ein weiterer Bestandteil ist die sprachliche Vorbereitung, die entweder als Sprachkurs oder mindestens als Einführung in die Fachsprache stattfindet.

Voraussetzung für die Teilnahme sind bereits bestehende Sprachkenntnisse und eine gültige Hochschulzugangsberechtigung.

Wenn Sie noch keine zulassung zu einem Studium haben, können Sie dennoch entsprechend den Bestimmungen für Ihr Herkunftsland längerfristig einreisen.

Aufenthalt mit Studienbewerbervisum

Das Studienbewerbervisum ist in der Regel 3 Monate gültig und kann um maximal 6 Monate verlängert werden. In diesem Zeitraum müssen Sie entweder eine zulassung zum Studium, die Aufnahme in ein Studienkolleg oder in einen studienvorbereitenden Deutschkurs erreichen und nachweisen.

Ein Studienbewerbervisum berechtigt Sie also auch zum Besuch eines Sprachkurses zur Vorbereitung auf das Studium.

Wenn Sie nach studienvorbereitenden Maßnahmen ein Studium aufnehmen, kann Ihr Aufenthaltstitel in Deutschland geändert werden. Eine Ausreise und erneute Einreise mit Visum zwecks Studium ist nicht erforderlich.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass Sie über einen Schulabschluss verfügen, der Sie zu einem Studium an einer deutschen Hochschule oder aber zum Besuch eines Studienkollegs berechtigt. Ob Ihr Schulabschluss diese Bedingung erfüllt, können Sie der Datenbank des DAAD entnehmen.

Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Ihr geplanter Aufenthalt finanziell abgesichert ist, entweder weil Sie selbst oder sich verpflichtend erklärende Personen ausreichende Mittel in Höhe des BAföG-Höchstsatzes bereitstellen.

Auch einen Nachweis über die Buchung eines Kurses bzw. die Bestätigung der Hochschule oder des Studienkollegs müssen Sie vorlegen.

Wollen Sie einen Sprachkurs eines anderen Anbieters besuchen, reisen Sie mit einem Sprachkursvisum ein. Dieses berechtigt nicht zu einem anschließenden Studium.

Praktikum

Das Praktikum bietet Ihnen die Gelegenheit, für einen begrenzten Zeitraum in einem Unternehmen zu arbeiten und so praktische Erfahrungen in einem möglichen Beruf zu sammeln. Mitunter dient es auch der beruflichen Weiterbildung oder ist praktischer Bestand

5 Schritte zum Studium

  • besondere Interessen und Fähigkeiten
  • Vorkenntnisse
  • geeignete Organisation des Studiengangs
  • ...
  • Überblick über Studienangebote gewinnen
  • Hochschulinformationstage nutzen
  • Studienmesse
  • Webseiten der Hochschulen
  • Beratungsangebote
  • ...
  • Zugangsvoraussetzung an der Hochschule
  • ggf. Sprachkenntnisse
  • ggf. Numerus Clausus
  • ...
  • Erfülle ich alle Zugangsvoraussetzungen?
  • Finanzierung des Studiums
  • ggf. Fahrtkosten
  • ggf. Wohnsituation am Hochschulort
  • ...
  • formelle Vorgaben beachten
  • sachkundige Hilfe in Anspruch nehmen/Korrektur lesen lassen
  • ...