Beschreibung des Mangels
Mangel #10998-2023 wurde geschlossen mit der Begründung das das Schild rechts steht. Gerne hier daher ein Foto um zu zeigen das das Schild wie ursprünglich gemeldet links steht. Dazu von mir noch die Ergänzung das das Geländer direkt hinter dem Schild nicht durchgängig ist, d.h. es suggeriert tatsächlich das man ab hier als Radfahrer auf der Stadtrodaer Straße fahren kann. Ich glaube nicht das das so gewollt ist.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Verkehrsleiteinrichtungen, Parkraum, Graffitientfernung
- Geokoordinaten
- 50.889875200401, 11.606279611356
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Danke für das Bild. Wie man sieht, steht das Z-240 rechts.
Das Z-209-30 (Geradeaus) und Zusatzzeichen Radfahrer frei bedeutet, das die Radfahrer welche sich auf der Stadtrodaer Straße befinden durch die Öffnung im Geländer auf den Rad/Gehweg fahren müssen.
Sonstige Fahrzeuge müssen weiter auf der Stadtrodaer Straße bleiben.
Ich hoffe mich verstädlich ausgedrückt zu haben und bitte von weiteren Eingaben im Mängelmelder diesbezüglich abzusehen.
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #11024-2023, die neue ID ist: #10911-2023.
Kommentare
Das Z-209-30 (Geradeaus) und…
PermalinkDas Z-209-30 (Geradeaus) und Zusatzzeichen Radfahrer frei bedeutet das die Radfahrer hier durch die Öffnung im Geländer auf den Rad/Gehweg fahren können, aber nicht müssen. Das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" hebt die Pflicht geradeaus zu fahren für Radfahrer auf. Radfahrer dürfen aber weiterhin geradeaus auf der Straße bleiben.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 23.05.2023 - 14:49
soweit
Permalinkrichtig, aber nur bis zum VZ 240 (gemeinsamer Geh/Radweg), ab dort ist Benutzungspflicht!
Gespeichert von Timo Beil (nicht überprüft) am Di., 23.05.2023 - 16:01
Antwort auf Das Z-209-30 (Geradeaus) und… von Gast (nicht überprüft)
Stimmt so zugegebenermaßen…
PermalinkStimmt so zugegebenermaßen nicht wenn man das VZ-240 dahinter beachtet. Das ordnet einen benutzungspflichtigen Radweg an, d.h. die ganze Aktion dient nur dazu zu erzwingen das Radfahrer die von der Schnellstraße kommen auf den Radweg wechseln.
Da stellt sich trotzdem die Frage ob man das nicht hätte eindeutiger gestalten können, z.B. nach der Öffnung einfach das sonst übliche Verbotsschild für Radverkehr anbringen. Das wäre klar und eindeutig.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 23.05.2023 - 17:01
Antwort auf Das Z-209-30 (Geradeaus) und… von Gast (nicht überprüft)
Ihr Kommentar wurde entfernt…
PermalinkIhr Kommentar wurde entfernt, weil er keinen sachdienlichen Hinweis zu dem Mangel enthält.
Ihr Mängelmelder-Team
Gespeichert von Radfahrergast (nicht überprüft) am Mi., 24.05.2023 - 08:47
Antwort auf Stimmt so zugegebenermaßen… von Gast (nicht überprüft)