Kinderschutz - anonyme Fallberatung
Im Rahmen einer anonymisierten Fallberatung werden gemeinsam mit der fallführenden und der insoweit erfahrenen Fachkraft Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung analysiert, Risikofaktoren und Ressourcen des sozialen Umfelds und des Familiensystems beleuchtet und das weitere Vorgehen festgelegt.
So erhalten die beteiligten Fachkräfte (Rechts-)Sicherheit im formalen und pädagogischen Handeln, um dem Schutzauftrag professionell nachkommen zu können.
Details
Kinder und Jugendliche stehen unter besonderem Schutz in unserer Gesellschaft. Dies ist im Bundeskinderschutzgesetz rechtlich verankert. Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz des Kindeswohls sowie die Förderung der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung Kindern und Jugendlichen.
Personen, die beruflich viel Zeit mit Kindern bzw. Jugendlichen verbringen, nehmen Signale einer möglichen Kindeswohlgefährdung als Erste war. Häufig entstehen Unsicherheiten bei der (subjektiven) Einschätzung einer Situation.
Fachkräften kommt eine Schlüsselrolle bei der Einschätzung einer Gefährdungssituation zu. Werden Personengruppen (Geheimnisträgern) in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes/Jugendlichen bekannt, haben sie die Pflicht, die Situation mit den Personensorgeberechtigten zu erörtern und bei Bedarf auf die Annahme von entsprechenden Hilfen hinzuwirken.
Für die Erfüllung ihrer Aufgaben können Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall die Beratung einer sogenannten „insoweit erfahrenen Fachkraft“ in Anspruch nehmen.
Diese Beratung wird durch das jugendamt "anonym", ohne Nennung der Namen der betreffenden Kinder, Jugendlichen und Eltern durchgeführt.
Ziele der anonymen Beratung sind:
- Befähigung zur Einschätzung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt
- Aufzeigen der Möglichkeiten zur Abwendung der Gefährdung
- Vermittlung der Unterstützung durch andere Fachkräfte bzw. Fachstellen
- gemeinsame Erörterung möglicher weiterer Schritte
Öffnungszeiten
Die Beratung erfolgt nach Terminvereinbarung. Termine sind am besten telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.
Rechtsgrundlagen
§ 4 KKG Abs. 2, §8a Abs.4 und § 8b Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Herold | Sozialarbeiterin Team Besondere Soziale Dienste |
E-Mail: erstbesuchsdienst@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2743 Raum: 3_53 |
Frau Hoyer-Bachmann | Sozialarbeiterin Team Besondere Soziale Dienste |
E-Mail: fruehehilfen@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2783 |