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Drei beitragsrechtliche Absichtsbeschlüsse im SEA am 23.06.2016: Camburger Straße, Julius-Schaxel-Straße und Tatzendpromenade – Straßenbaubeiträge
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Drei beitragsrechtliche Absichtsbeschlüsse im SEA am 23.06.2016: Camburger Straße, Julius-Schaxel-Straße und Tatzendpromenade

JEZT - Die Tatzendpromenade - Abbildung © Kartenwerk der Stadt Jena KSJ
Die Tatzendpromenade im Abschnitt von der Kreuzung Magdelstieg bis zur Carl-Zeiss-Promenade – Abbildung © Kartenwerk der Stadt Jena KSJ

Endlich ist es soweit: Noch vor der Sommerpause befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss des Jenaer Stadtrats am Donnerstag, den 23.06.2016, mit den beitragsrechtlichen Absichtsbeschlüssen zur Camburger Straße (= im Abschnitt von der Scharnhorststraße bis zur Altenburger Straße), Julius-Schaxel-Straße (= ganze Länge) und der Tatzendpromenade (= im Abschnitt von der Kreuzung Magdelstieg bis zur Kreuzung Carl-Zeiss-Promenade).

Camburger Straße - Abschnitt Altenburger Straße bis Leipziger Straße - Foto © Stadt Jena KSJ
Die Camburger Straße im Abschnitt Altenburger Straße bis Leipziger Straße – Foto © Stadt Jena KSJ

Im Falle der Camburger Straße ist es der schlechte Straßenzustand im Abschnitt von der Scharnhorststraße bis zur Altenburger Straße, der einerseits auf das Alter der Straße sowie die in den letzten zwei Jahrzehnten gestiegenen Verkehrsanforderungen zurückzuführen ist, welcher die grundhafte Erneuerung, die am Ende auch eine Verbesserung der bisherigen Situation zu Folge haben wird, notwendig macht. Demnächst erneuern die Stadtwerke Jena für den Zweckverband JenaWasser im genannten Straßenabschnitt den Abwassersammler, weshalb sich im Zuge dieser Baumaßnahme die Notwendigkeit einer grundhaften Erneuerung des Fahrbahnaufbaus und der Straßenentwässerung ergibt. Die im genannten Abschnitt der Straße im Bereich der Kreuzung Altenburger Straße vor kurzem im Rahmen der Instandhaltung bereits durchgeführten Herstellungsmaßnahmen werden übernommen, bleiben jedoch beitragsfrei. Die Herstellungskosten belaufen sich insgesamt auf rund 2,6 Mio. Euro, Fördermittel gibt es wahrscheinlich in Höhe von ca. 1,04 Mio. Euro und die am Ende zu entrichtenden Straßenbaubeiträge werden mit etwa 575.000 Euro prognostiziert.

JEZT - Die Julius-Schaxel-Straße in Jena - Abbildung © Stadt Jena KSJ
Die Julius-Schaxel-Straße – Abbildung © Stadt Jena KSJ

Bei der Julius-Schaxel-Straße liegen die Herstellungskosten bei insgesamt etwa 720.000 Euro und die hieraus resultierenden Straßenbaubeiträge bei ca. 340.000 Euro. In dieser Straße bedingt einerseits der Straßenzustand, welcher hauptsächlich auf das Alter der Anlage zurückzuführen ist, die Herstellungsarbeiten. Andererseits erneuern die Stadtwerke Jena Energie in der Straße demnächst u. a. den Entwässerungskanal, weshalb anschließend die grundhafte Erneuerung des Fahrbahnaufbaus notwendig wird.

Und in der Tatzendpromenade ist der desolate Fahrbahnaufbau und -zustand im Abschnitt von der Kreuzung Magdelstieg bis zur Carl-Zeiss-Promenade für die beabsichtigten Straßenbauarbeiten verantwortlich. Sowohl das Alter der Straße als auch die in den letzten zwei Jahrzehnten gestiegenen Verkehrsanforderungen haben der Straße arg zugesetzt. Bislang wurde die Fahrbahn von der Stadt Jena mit Reparaturmaßnahmen verkehrssicherungstechnisch instand gehalten; nun muss grundhaft gebaut werden. Hier belaufen sich die Herstellungskosten auf rund 2,05 Mio. Euro, Fördermittel gibt es voraussichtlich in Höhe von ca. 820.000 Euro und die am Ende zu entrichtenden Straßenbaubeiträge werden auf etwa 620.000 Euro eingeschätzt.

Hinweis: Die Herstellung der Camburger Straße kann bezüglich ihrer zeitlichen Realisierung nur in Abstimmung mit dem Projekt „Verlängerung der Straßenbahn Zwätzen-Himmelreich“ erfolgen.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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