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Arbeit neben dem Studium

Grundsätzlich dürfen Sie neben Ihrem Studium arbeiten. Weil das Studium Priorität hat, darf Ihre wöchentliche Arbeitszeit während des Semesters 20 Stunden nicht überschreiten. Ausnahmen können eine Wochenendbeschäftigung oder Arbeitszeiten zu den Abend- und Nachtstunden sein. In der vorlesungsfreien Zeit greift diese zeitliche Beschränkung nicht.

Viele Studierende arbeiten in einem Minijob, in dem sie monatlich maximal 520 Euro verdienen und weder Sozial- noch Rentenversicherungsabgaben leisten. Übersteigt der Verdienst 520 Euro, werden lediglich Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, solange das Studium weiterhin Hauptbeschäftigung bleibt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unbegrenzt studentische Nebentätigkeiten auszuüben. Ihr Verdienst wird abzüglich eines Freibetrags gegen Ihre BAföG-Leistungen aufgerechnet, wenn Sie während des Bewilligungszeitraums arbeiten.

Arbeit für ausländische Studierende

Studierende aus der EU bzw. dem EWR sind deutschen Studierenden beim Zugang zum Arbeitsmarkt gleichgestellt.

Studierende aus Ländern außerhalb der EU bzw. des EWR haben nach dem Ausländerrecht die Möglichkeit, 120 Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr zu arbeiten, wenn der Aufenthaltstitel dies erlaubt. Diese Beschränkung gilt auch für die vorlesungsfreie Zeit und Wartezeiten, bspw. zwischen Bachelor und Master.

Tätigkeiten über diesen Umfang hinaus bedürfen der Zustimmung der ausländerbehörde. Eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit ist für Studierende grundsätzlich nicht nötig. Allerdings darf die Erwerbstätigkeit den eigentlichen Grund des Studiums nicht gefährden. Sie darf darüber hinaus keinen selbständigen oder freiberuflichen Charakter haben.

Als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft dagegen dürfen Sie zeitlich unbegrenzt arbeiten, wenn Sie die ausländerbehörde informiert haben.

Wichtig! Diese Regelungen gelten jedoch nicht im ersten Jahr Ihres Aufenthalts, wenn Sie an studienvorbereitenden Maßnahmen teilnehmen. In diesem Zeitraum ist keine Erwerbstätigkeit erlaubt, weil Ihre Konzentration voll und ganz auf der Studienvorbereitung liegen soll.

5 Schritte zum Studium

  • besondere Interessen und Fähigkeiten
  • Vorkenntnisse
  • geeignete Organisation des Studiengangs
  • ...
  • Überblick über Studienangebote gewinnen
  • Hochschulinformationstage nutzen
  • Studienmesse
  • Webseiten der Hochschulen
  • Beratungsangebote
  • ...
  • Zugangsvoraussetzung an der Hochschule
  • ggf. Sprachkenntnisse
  • ggf. Numerus Clausus
  • ...
  • Erfülle ich alle Zugangsvoraussetzungen?
  • Finanzierung des Studiums
  • ggf. Fahrtkosten
  • ggf. Wohnsituation am Hochschulort
  • ...
  • formelle Vorgaben beachten
  • sachkundige Hilfe in Anspruch nehmen/Korrektur lesen lassen
  • ...