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Weiterentwicklung des EichplatzAreals
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Weiterentwicklung des EichplatzAreals

Im März 2015 beschloss der Jenaer Stadtrat die Wiederaufnahme des Prozesses zur Weiterentwicklung des Eichplatzareals. In einem partizipativen, extern moderierten Prozess wurden unter Beteiligung von Bürgerschaft, Politik und Verwaltung die Planungsziele für die Wiederaufnahme entwickelt und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Darauf aufbauend folgte die Erarbeitung eines Rahmenplans, der seit dem Beschluss im Februar 2017 die Grundlage für die weitere Entwicklung des Areals bildet.

Weitere Informationen zum vorhaben

Letzter Beschluss zum vorhaben

  • Beschlussvorlage 23/1989-BV - Beschluss des Stadtrates vom 07.06.2023 "EichplatzAreal - Baufeld B: Vorbereitung der Ausschreibung (Wettbewerblicher Dialog)"
  • Beschlussvorlage 22/1314-BV - Beschluss des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 31.03.2021 "Neugestaltung Eichplatzumfeld, Planung Freianlagen - Bestätigung  Planung"
  • Beschlussvorlage 20/0674-BV - Beschluss des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 18.03.2021 "Freianlagenplanung Eichplatzumfeld und Neuer Stadtgarten, Planungsstand Vorentwurf"
  • Berichtsvorlage 20/0567-BE - Bericht an den Stadtrat am 14.10.2020 "EichplatzAreal - bisherige und künftige Entwicklung"
  • Beschlussvorlage 20/0540-BV - Beschluss des Stadtrates vom 14.10.2020 "EichplatzAreal: Verkauf der Parzellen A, B, C-West an den Sieger des Investorenauswahlverfahrens" - nichtöffentlich -
  • Beschlussvorlage 18/1672-BV - Beschluss des Stadtrates vom 14.02.2018 „Investorenauswahlverfahren EichplatzAreal - Matrix zur Wertung der Angebote"
  • Beschlussvorlage 17/1250-BV - Beschluss des Stadtrates vom 07.06.2017 „Weiteres Vorgehen - Umsetzung des Rahmenplans "Eichplatzareal“"
  • Beschlussvorlage 16/1125-BV - Beschluss des Stadtrates vom 15.02.2017 „Rahmenplan Eichplatzareal"
  • Beschlussvorlage 16/0825-BV - Beschluss des Stadtrates vom 27.04.2016 „Weiterführung des Prozesses zur Entwicklung der Stadtmitte / des Eichplatzareals"
  • Beschlussvorlage 15/0345-BV - Beschluss des Stadtrates vom 25.03.2015 „Wiederaufnahme des Prozesses zur Entwicklung des Eichplatzareals"

Aktueller Bearbeitungsstand

Die eingegangenen Angebote für die Entwicklung des Baufeldes A wurden entsprechend der Investorenauswahlmatrix, die unter Beteiligung des Werkstattgremiums erarbeitet und vom Stadtrat beschlossenen wurde, ausgewertet. Die Entscheidung, das das Baufeld A an den Investor verkauft wird, dessen Konzept die beste Bewertung entsprechend der Kriterien der Auswahlmatrix erhalten hat, hat der Stadtrat am 14.10.2020 getroffen. Alle Informationen zum weiteren Verlauf können Sie auf der Internetseite zum EichplatzAreal nachlesen. Diese führt den früheren Blog weiter.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Nach dem Verkaufsbeschluss des Stadtrates wurde der Vertrag im November 2020 notariell zwischen Stadt und Investor beglaubigt. Am 17.02.2021 wurde das Bebauungsplanverfahren für das Baufeld A durch den Beschluss des Stadtrates eingeleitet, am 24.04.2024 wurde der Satzungsbeschluss gefasst. Alle Informationen zu diesem Planverfahren finden Sie im Eintrag "vorhabenbezogener Bebauungsplan VBB-J 45 "EichplatzAreal - Baufeld A"". Im Jahr 2024 wird sich das Werkstattgremium mit der weiteren Entwicklung des Baufeldes B beschäftigen und die Ausschreibung für die Vergabe des Erbbaurechts gemäß des Stadtratsbeschlusses vom 07.06.2023 beginnen.

Die Freiraumplanungen werden durch den Fachdienst Mobilität gesteuert, die Planung selbst erfolgt durch das Büro, welches im Jahr 2012 den 1. Platz im Wettbewerb zur Gestaltung des Eichplatzes zugesprochen bekam. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Umfeldgestaltung wurden vom Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss am 31.03.2022 bestätigt. Die Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen wird jeweils im Anschluss an die Fertigstellung der angrenzenden Hochbauten erfolgen.

Der Bereich Kirchplatz / Hinter der Kirche wird unabhängig von der Bebauung des EichplatzAreals ab Mitte Mai 2024 realisiert.

Die Gestaltung des "Neuen Stadtgartens" wird nach der vollständigen Entwicklung der Baufelder A und B umgesetzt.

Kosten soweit bezifferbar

Städtebaulicher Rahmenplan
ca. 200.000 €, Fördermittel wurden zugesagt

Teilobjekt Umfeldgestaltung
Gesamtkosten der Maßnahme: 12.554.000 €
Maßnahmebezogene Einnahmen: 5.208.000 €
Eigenanteil: 7.346.000 €
Jährliche Folgekosten: Ermittlung in der weiteren Bearbeitung

Teilobjekt Neuer Stadtgarten (sowie innere Fußgängerzone Baufelder)
Vorfinanzierung durch KSJ - Finanzierung aus den Verkaufserlösen der Baufelder

Betroffenes Gebiet

Jena-Zentrum

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen / Wohnen
Kinder / Jugend / Familie
Kultur / Freizeit / Sport
Senioren / Soziales
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Umwelt / Energie
Verkehr / Mobilität

Bürgerbeteiligung

Formell: Nein.

Informell: Ja.
Das gesamte Beteiligungsverfahren kann auf der Informationsseite zum EichplatzAreal, dem Blog der Stadt Jena, im Heft N° 10 "Stadtmitte für Jena - Städtebaulicher Rahmenplan Eichplatzareal" der Schriften zur Stadtentwicklung sowie der Berichtsvorlage vom 14.10.2020 nachgelesen werden.

Aktualisierungsdatum

03.05.2024

Versionsnummer

5.0

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