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bewohnerparkausweis verlängern

Online verlängern

Sie können die Verlängerung Ihres bereits vorhandenen und noch gültigen bewohnerparkausweises persönlich oder online beantragen.

Sollte Ihr bisheriger bewohnerparkausweis bereits abgelaufen sein, so müssen Sie einen neuen bewohnerparkausweis beantragen.

Die Laufzeit des bewohnerparkausweises beträgt in der Regel ein Jahr. Die Verlängerung sollten Sie rechtzeitig vornehmen. Sie erhalten dann parallel zum auslaufenden Ausweis einen Neuen, dessen Gültigkeit mit Ablauf des alten Ausweises beginnt. Der alte Ausweis muss in diesem Zusammenhang nicht abgegeben werden.

Bei der Online-Beantragung der Verlängerung ist darauf zu achten, dass der Antragsteller der Inhaber des bewohnerparkausweises ist.

Hinweis zur Dateneingabe bei der Online-Verlängerung: In das Feld "Parkausweisnummer" müssen der Unterscheidungsbuchstabe der jeweiligen Zone und anschließend ohne Leerzeichen die Ziffern eingetragen werden, zum Beispiel W0141.

Wir empfehlen, den Antrag ca. 3-4 Wochen vor Ablauf des alten Ausweises zu stellen. Frühestens 1 Monat vor Ablauf des aktuellen Parkausweises ist eine Verlängerung möglich.

  • Ausweisdokument - Entfällt bei Beantragung über das Internet. Der Ausweis wird dem im Kraftfahrt-Bundesamt registrierten Fahrzeughalter bzw. dem Nutzer des Fahrzeuges - siehe Nutzungsberechtigung - zugeschickt.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ggf. Nutzungsberechtigung des Fahrzeughalters - Wenn Sie den bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug beantragen, für das Sie nicht gleichzeitig der Halter sind, benötigen Sie eine schriftliche Nutzungsberechtigung des Fahrzeughalters.
  • ggf. eine schriftliche Vollmacht - Wenn Sie einen Dritten mit der Beantragung des bewohnerparkausweis beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.
  • Form der Nachweise bei Internetbeantragung - Sie können uns die Nachweise im Nachgang an Ihre online-Beantragung per Post zuschicken oder diese Einscannen und als Datei an kfz@jena.de senden.

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
September 14.09. und 28.09.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 12.10. und 26.10.2024 09:00 - 13:00 Uhr
November 09.11. und 16.11.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 07.12. und 21.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.

Leistungen Gebühr
Verlängerung des bewohnerparkausweises im Bürgerservice 31,00 €
Verlängerung des bewohnerparkausweises online 32,00 €
Ersatz nach Verlust 10,50 €

Hinweis

Es erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung der Gebühren bei Rückgabe bzw. Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen vor Ablauf der Gültigkeit.

  • § 45 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Verkehrsblatt (VkBl.) vom 28.02.2002, Heft 4/2002, Seite 147
  • Stadtratsbeschluss Nr. 99/05/61/2266 vom 19.05.1999
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