This is a cache of https://planen-bauen.jena.de/de/45-sitzung-des-stadtentwicklungs-und-umweltausschusses. It is a snapshot of the page at 2024-11-21T18:00:19.621+0000.
45. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses | Jena Planen und Bauen Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

45. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses

03.05.2021

Tagesordnung

  • VBB-J 41 "SteinwegTower" - Änderung der Planungsziele und Fortführung des Planverfahrens als VBB-J 41 "Quartier 22"
  • Einleitungsbeschluss B-Mr 10 "Wohngebiet Am Golfplatz Münchenroda" und Einleitung einer Teiländerung des Flächennutzungsplans
  • Einleitungsbeschluss B-Wj 19 "Wohnbebauung Am Loh"
  • Gründung einer einfachen kommunalen Arbeitsgemeinschaft mit der Gemeinde Großschwabhausen
  • Kurzbericht zur Umsetzung des Leitbildes Energie und Klimaschutz und des Energiekonzeptes der Stadt Jena - Monitoring 2020
  • Jena digital für alle - WLAN-Zugang ausweiten
  • Nachhaltigkeit To Go - Kommunale Unterstützung für die Einführung eines Pfandsystems beim Außer-Haus-Verkauf
  • Begrenzung des Verkaufs von kommunalem Boden
  • Bürgerbeteiligung transparent: Bessere Information zur Einreichung von Petitionen, Bürgerbegehren und Einwohneranträgen
  • Informationen aus dem Dezernat für Stadtentwicklung und Umwelt

Organisatorische Hinweise

Aufgrund der vom Oberbürgermeister festgestellten Notlage wird die Sitzung des Ausschusses als Videokonferenz durchgeführt. Den Link zur Videokonferenz können Interessierte bei Frau Tavangarian (siehe Kontakt) erfragen.

Die Öffentlichkeit der Sitzung wird gemäß den Vorgaben der Thüringer Kommunalordnung durch die zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in den Beratungsraum 01_03/04, Am Anger 26, hergestellt. Aufgrund der aktuell geltenden Infektionsschutzregelungen hat lediglich eine begrenzte Anzahl von Personen Zutritt zu diesem Raum. Daher wird um eine Anmeldung bis zum 06.05.2021, 12 Uhr, unter Angabe der persönlichen Daten bei Frau Tavangarian gebeten. Während des Aufenthaltes im o.g. Raum besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske (ohne Ausatemventil).