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Personenbeförderungsschein – Ersterteilung

Um ein Taxi, einen Mietwagen oder einen Krankenkraftwagen zu führen, muss ein P-Schein (Personenbeförderungsschein) beantragt werden. Der Personenbeförderungsschein (oder Fahrgastbeförderungsschein) ist eine zusätzliche Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde, welche benötigt wird, um Fahrgäste befördern zu dürfen (§ 48 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung). Diese Regelung gilt auch für Personenkraftwagen im Linienverkehr (§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz) oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen (§ 48 Personenbeförderungsgesetz).

Informationen zum Personenbeförderungsschein (P-Schein) - Ersterteilung

Voraussetzungen
  • Hauptwohnsitz in Jena
  • Mindestalter von 21 Jahren erreicht
  • Führerschein der Klasse B bzw. der alten Klasse 3 innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre im Besitz
Antragstellung
  • Die Antragstellung kann nur persönlich und nicht in Vertretung erfolgen, da wir von Ihnen eine Unterschrift benötigen. Sie müssen kein Antragsformular ausfüllen. Dieser Prozess wird von der Fahrerlaubnisbehörde übernommen. Der Antrag muss von Ihnen lediglich unterschrieben werden.
  • Der Personenbeförderungsschein wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren ausgestellt.
  • Der Antrag darf frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
  • Bei der Antragstellung müssen Sie eine Erklärung abgeben, bei welcher Stelle Sie ein leistungspsychologisches Gutachten beantragen. Nach der Prüfung Ihrer Antragsunterlagen wird die Erstellung des Gutachtens durch die Fahrerlaubnisbehörde in Auftrag gegeben.

P-Schein beantragen - erforderliche Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Führerschein: Falls der vorhandene Führerschein nicht von der Stadt Jena ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat, notwendig. Fordern sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen sie diese direkt an uns übersenden bzw. per Fax zustellen.
  • Falls Sie noch einen alten Führerschein (grau/rosa) besitzen, muss bei der Antragstellung für eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gleichzeitig der Antrag auf einen Umtausch in den neuen Kartenführerschein gestellt werden. Beachten Sie bitte in diesem Fall die Informationen zu "Umtausch in den EU-Kartenführerschein".
  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen: Nachweis durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners. Das Gutachten darf nicht älter als 2 Jahre sein.
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung: Der Nachweis ist durch eine Bescheinigung eines Arztes nach Wahl unter Berücksichtigung der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung zu erbringen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. Das vom Arzt auszufüllende Formular steht Ihnen unter Downloads zur Verfügung.
  • Ein leistungspsychologisches Gutachten: Die Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Die Untersuchung wird nach Beantragung durch die Fahrerlaubnisbehörde in Auftrag gegeben.
  • Ein behördliches führungszeugnis (Belegart "O") ist vom Antragsteller persönlich unter Angabe des Verwendungszwecks "Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung" bei der Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Dokumente können Sie während der Öffnungszeiten des Bürgerservice am Empfang im Erdgeschoss abholen (ohne Termin).

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Terminzeiten

Tag
Zeit
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 08:40 – 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 08:40 – 16:00 Uhr
Freitag 08:40 – 13:00 Uhr

Hinweis

Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist die Fahrerlaubnisbehörde geschlossen.

 

P-Schein Kosten

Leistungen

Gebühr
Bearbeitungsgebühr 43,90 €
führungszeugnis 13,00 €
Anordnung Leistungstest 20,00 €
  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen Fahrerlaubnisbehörde

Team Fahrerlaubnisbehörde

E-Mail: feb@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3830

Fax: 0049 3641 49-3827

Standort

Team Fahrerlaubnisbehörde

Engelplatz 1
07743 Jena
Deutschland