Einreise zwecks Tourismus
Sie sind herzlich willkommen in Deutschland. Grundsätzlich benötigen Sie zur Einreise kein Visum, sofern Sie einen noch mindestens 6 Monate gültigen Nationalpass besitzen. Allerdings dürfen Sie sich ohne Visum nicht länger als 90 von 180 Tagen im Bundesgebiet aufhalten.
Wenn Sie einen längeren Aufenthalt planen, müssen Sie mit einem nationalen Visum einreisen.
Ausnahmeregelungen
Ausnahmen gelten für Sie als Bürger von
- Andorra
- Australien
- Brasilien
- den Cookinseln
- El Salvador
- Guam
- Honduras
- Israel
- Japan
- Kanada
- den Kokosinseln
- Monaco
- Neuseeland
- Niue
- den Norfolk-Inseln
- Puerto Rico
- der Republik Korea
- San Marino
- Tokelau
- den Weihnachtsinseln
- den Vereinigten Staaten von Amerika sowie den Amerikanischen Jungferninseln und Amerikanisch-Samoa.
Sie können ebenfalls ohne Visum nach Deutschland einreisen, sofern Sie ein noch mindestens 6 Monate gültiges Reisedokument haben. Falls Sie länger als 90 von 180 Tagen zu touristischen Zwecken bleiben wollen, beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel unmittelbar nach der Einreise.
Einreise zu anderen Bedingungen
Ob Sie zu anderen Bedingungen einreisen können, hängt von der Art Ihres Aufenthaltstitels in dem betreffenden Land der EU bzw. des EWR ab, in dem Sie sich aktuell aufhalten.
- Sind Sie Familienangehöriger eines Bürgers der EU oder des EWR, selbst jedoch weder Unions-, EWR-Bürger noch Schweizer, orientieren sich die Bestimmungen für die Einreise nach Deutschland an Ihrer Staatsangehörigkeit. Sie erhalten dann in Deutschland von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltskarte.
- Besitzen Sie ein Aufenthaltsrecht, das Sie zu EU-weiter Mobilität berechtigt, benötigen Sie für Besuchsreisen nach Deutschland kein Visum. Beabsichtigen Sie, länger als 90 von 180 Tagen im Jahr zu bleiben, sollten Sie prüfen lassen, ob ein zweckentsprechendes Visum nötig ist und im Land Ihres aktuellen Aufenthalts erteilt werden kann. In Deutschland müssen Sie dann nach Ihrer Einreise eine aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Haben Sie dagegen ein Daueraufenthaltsrecht in einem anderen Mitgliedstaat der EU, können Sie in der Regel visumfrei nach Deutschland einreisen und bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde eine aufenthaltserlaubnis beantragen.