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Die OTZ Jena berichtet: Anlieger zahlen bis zu 30.000 Euro – Straßenbaubeiträge
Allgemein

Die OTZ Jena berichtet: Anlieger zahlen bis zu 30.000 Euro

Redakteur Thomas Beier berichtet in der Ostthüringer Zeitung / Lokalausgabe Jena am 09.11.2019 über die aktuelle Erhebung von Straßenbaubeiträgen am Burgweg in Jena. Unter anderem heißt es in der OTZ:

Am Burgweg schlägt die Stichtagsregelung bei den Thüringer Straßenbaubeiträgen brutal zu. Einige wenige Anlieger zahlen für die vor Jahren neugebaute Straße 30.000 Euro und mehr. Von der thüringenweiten Abschaffung der Straßenbaubeiträge profitieren sie nicht mehr, weil der Burgweg 36 Tage zu früh fertiggestellt wurde. Die letzte Baurechnung ging beim Kommunalservice nämlich am 26. November 2018 ein. Hätte die letzte Rechnung erst am 1. Januar 2019 im KSJ-Briefkasten gelegen, hätte die Beitragsbefreiung gegriffen. (…)

„Ich kann Anlieger voll verstehen, die das als ungerecht empfinden“, sagt Rainer Sauer, der in der Abteilung Beiträge des KSJ arbeitet. Allerdings habe er keine andere wahl, als die Stichtagsregelung so umzusetzen. Beitragssachbearbeiter landesweit kommen dabei in Schwierigkeiten. Im Gegenzug gebe es zum Beispiel die Ziegenhainer Straße, die kurz nach dem Stichtag fertig geworden ist, und damit beitragsbefreit bleibe. (…) Was den Burgweg betrifft, weist Sauer darauf hin, dass es bereits vor der Erschließung des neuen Wohngebietes am Hausberg Pläne gab, die Straße grundhaft zu erneuern. Der Zustand sei schlecht gewesen. (…) / RS

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In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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