#4649-2020

Beschreibung des Mangels

Kreuzungsbereich Döbereinerstraße, Verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) , Ausfahrt auf den Magdelstieg : Hier fehlt nicht nur eine befahrbare Bordsteinkante als Zeichen der beginnenden oder endenden Spielstraße, was zu Vorfahrtsbeachtungsproblemen führen kann; es fehlt auch das Verkehrsschild "Zonengeschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h" , denn dort fahre ich in diese Zone ein. Das ist wichtig, weil sich in der südlichen Fortführung der Döbereinerstraße eine schule befindet.

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.922345349075, 11.566857397556

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Wer bringt nur immer wieder ins Spiel, dass ein verkehrsberuhigter Bereich an einem abgesenkten Bordstein beginnen oder enden muss ? Es kann eine der vielen Möglichkeiten sein, den sogenannten "Toreffekt" herzustellen, der am Beginn / Ende eines solchen Bereiches baulich vorhanden sein sollte !

Hier mal kurz zusammengefasst, was dank stadtplanerischer Weitsicht damals in der Döbereinerstr. nicht gemacht wurde:

Die in den Erläuterungen zu den Zeichen 325.1 und 325.2 StVO enthaltenen Vorschriften über das Verhalten in verkehrsberuhigten Bereichen gehen von der Ausgestaltung als Mischfläche aus. Die Trennung der Verkehrsarten ist aufgehoben. Im Interesse der Verkehrssicherheit ist hierzu eine entsprechende bauliche Umgestaltung als unabdingbare Voraussetzung für die Anordnung der Zeichen 325.1 und 325.2 notwendig.
Folgende bauliche Mindestanforderungen sind zu beachten:
- niveaugleicher Ausbau über die gesamte Straßenbreite; im Einzelfall kann ein teilweiser Ausbau dieser Art genügen, wenn der Eindruck einer Fläche mit Aufenthaltsfunktion gleichwohl zweifelsfrei vermittelt wird;
- deutlich erkennbare Ausbildung der Zufahrten durch Material- oder Niveauunterschied zwischen der zuführenden Straße und der Einfahrt in den verkehrsberuhigten Bereich (Torwirkung); das ist u. a. auch deshalb wichtig, um die Fahrzeugführer auf das Äußerste an Sorgfalt (§ 10 Satz 1 StVO, s.o.) hinzuweisen.

Der fehlenden Tempo 30-Zone, in die man einfährt, wird abgeholfen. Die entsprechende Anordnung wird kurzfristig erstellt.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4741-2020, die neue ID ist: #4649-2020.

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