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Namensänderung - Nachnamen ändern

Namensänderung nach Hochzeit und Scheidung

Der Familienname kann sowohl nach einer Heirat oder Scheidung als auch während einer Ehe geändert werden.

Möglichkeiten der Namensänderung

Unter anderem sind folgende Familiennamensänderungen möglich:

  • Annahme des Nachnamens des Ehepartners
  • Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namens
  • Widerruf der vorgenannten Erklärungen
  • Wiederannahme eines früheren Namens

Nachnamen ändern lassen – erforderliche Unterlagen

Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend. Bitte erfragen Sie deshalb bei einem Antrag auf Namensänderung im Vorfeld die vorzulegenden Unterlagen.

  • Personaldokumente der Beteiligten (Personalausweis oder Reisepass)
  • Eheurkunde
  • evtl. rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • evtl. Haushaltsbescheinigung der Meldebehörde
  • evtl. Sorgerechtserklärung
Tag Zeiten
Montag keine Sprechzeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr    (nur nach Terminvereinbarung)
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr   (nur nach Terminvereinbarung)
Freitag keine Sprechzeiten

Hinweis

Für die Terminvereinbarung bzw. die Terminanfrage per E-Mail, geben Sie bitte unbedingt auch Ihre Telefonnummer an.

Leistungen Gebühren
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund personenstandsrechtlicher Vorschriften 25,00 €

Bitte zahlen Sie mit EC- oder Kreditkarte.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

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