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Die Stadtgesellschaft entscheidet - Abstimmung zum Bürgerbudget startet am 01.10.2021

30.09.2021

Ab Freitag, dem 01.10.2021 können die Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren fünf Wochen lang online oder via Stimmzettel über die gültigen Vorschläge abstimmen. Am 10.10.2021 gibt es zudem die Gelegenheit beim autofreien Sonntag abzustimmen.

Vom 01. Juli bis zum 31. August konnten Vorschläge von der Stadtgesellschaft eingereicht werden. Insgesamt 62 Stück sind in dem Zeitraum bei der Zentralen Koordinierung für Bürgerbeteiligung eingegangen. Alle Vorschläge wurden in der Verwaltung dahingehend geprüft, ob sie dem Regelwerk entsprechen. Wenn ein Vorschlag ungültig ist, liefert die Verwaltung eine Begründung, die auf der Website nachgelesen werden kann. Die Ergebnisse wurden im Beirat für Bürgerbeteiligung am 14.09.2021 besprochen und nun können 32 Vorschläge in die Abstimmung gehen.

„Die Möglichkeit zur Mitgestaltung über das Bürgerbudget wird von den Bürgerinnen und Bürgern zunehmend stärker angenommen. Zwanzig Vorschläge mehr als im Vorjahr, dass ist ein gutes Zeichen. Ich danke allen Einreicherinnen und Einreichern der Vorschläge, genauso wie den Kolleginnen und Kollegen für die Prüfung der Vorschläge.“ – sagt Christian Gerlitz, Bürgermeister und Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt.

Die gültigen Vorschläge haben eine Gesamtsumme von 175.526,50 €. Die Einwohnerinnen und Einwohner haben nun die Wahl, in welche Maßnahmen die zu vergebenden 100.000€ fließen sollen. Dass nur knapp mehr als die Hälfte der Vorschläge in die Abstimmung gehen kann, hatte in diesem Jahr verschiedene Gründe. Die Büdgetobergrenze von 10.000 € war ein häufiger Grund. Bei manchen Vorschlägen lag das Anliegen nicht in der Zuständigkeit der Stadt und es gab zudem einige Vorschläge, die aufgrund von Stadtratsbeschlüssen bereits in der Planung sind.

Das Regelwerk des Bürgerbudget gibt vor, dass nur Menschen abstimmen können, die in Jena ihren Wohnsitz haben und mindestens 16 Jahre alt sind. Deshalb ist bei der online-Abstimmung eine Registrierung notwendig. Bei den Stimmzetteln müssen die persönlichen Daten angeben werden. Es ist in diesem Jahr auch wieder möglich, die Stimmzettel nicht nur im Fristenbriefkasten der Stadt, sondern auch bei den Ortsteilbürgermeisterinnen und -bürgermeistern (OTB) einzuwerfen. 

Alle Erklärungen und die Anschriften der teilnehmenden OTB gibt es auf Themenseite "Bürgerbudget 2021".