Ein Mindestüberholabstand von 1,50m ist auf der Karli nicht einzuhalten ohne die Gegenfahrbahn zu nutzen.
Ja der Mindestabstand ist auch bei Schutzstreifen gesetzlich vorgeschrieben.
Haben Sie überhaupt einen führerschein?
Das ist ein Mangel, der noch dazu eine Gefährdung für alle Radfahrer darstellt. Insbesondere vom ÖPNV erwarte ich da Rücksicht.
Ansonsten muss der Streifen weg, wenn er zu diesen Gefährdungen führt.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
958
Diskriminierende Werbung
9
Gewässer
211
Laterne
1144
Müll
1852
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
455
Sonstiges
1678
Spielplatz/Sportanlage
223
Stadtbäume
462
Stadtgrün
497
Stadtwald/Wanderwege
637
Straße/Gehweg/Radweg
3940
Straßenreinigung/Winterdienst
612
Straßenschild
1031
Ein Mindestüberholabstand…
Permalink