Weitere Informationen zum Vorhaben
Alle Informationen zum bisherigen Verfahren finden Sie zusammengefasst auf dieser Internetseite.
Letzter Beschluss zum Vorhaben
- Beschlussvorlage Nr. 24/2442-BV - Entscheidung des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 14.05.2024 "Einziehung von Teilflächen des eichplatz"
- Beschlussvorlage Nr. 24/2341-BV - Beschluss des Stadtrates vom 24.04.2024 - "Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 45 "eichplatzAreal - Baufeld A""
- Beschlussvorlage Nr. 24/2339-BV - Beschluss des Stadtrates vom 24.04.2024 - "Abwägungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 45 "eichplatzAreal - Baufeld A""
- Beschlussvorlage Nr. 24/2340-BV - Beschluss des Stadtrates vom 24.04.2024 - "Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 45 "eichplatzAreal - Baufeld A""
- Beschlussvorlage Nr. 23/2307-BV - Beschluss des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 18.01.2024 - "Absicht zur Einziehung von Teilflächen des eichplatz"
- Beschlussvorlage Nr. 23/2131-BV - Beschluss des Stadtrates vom 22.11.2023 - "Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 45 "eichplatzAreal - Baufeld A""
- Beschlussvorlage Nr. 20/0731-BV - Beschluss des Stadtrates vom 17.02.2021 - "Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 45 "eichplatzAreal - Baufeld A""
Aktueller Bearbeitungsstand
Der Durchführungsvertrag, das Ergebnis der Abwägung sowie die Satzung wurden am 24.04.2024 vom Stadtrat beschlossen.
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte
Durch das Landesverwaltungsamt gab es keine Beanstandung der Satzung. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt 34/24 [PDF] vom 22.08.2024 ist der Bebauungsplan rechtskräftig und kann hier eingesehen werden.
Weitere Informationen können Sie auch auf der Projektseite der Stadt Jena sowie auf der Projektseite der Vorhabenträgerin nachlesen.
Die Einziehung von öffentlichen Teilflächen des eichplatzes wurde am 23.05.2024 im Amtsblatt 21/24 [PDF] öffentlich bekannt gemacht. Die Einziehung wird erst mit dem Aufstellen eines Bauzaunes um das Baufeld und eines Bauschildes, welches das Bauvorhaben der eichplatzbebauung ersichtlich macht, wirksam.
Kosten soweit bezifferbar
Die Kosten des Verfahrens übernimmt der Vorhabenträger.
Betroffenes Gebiet
Jena-Zentrum
Schwerpunktmäßig betroffene Themen
Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Wirtschaft / Arbeit
Bürgerbeteiligung
Formell: Ja.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Zuge des Planverfahrens gemäß Baugesetzbuch.
Informell: Ja.
Die formelle Beteiligung wird durch zusätzliche Informationsangebote ergänzt. Am 09.01.2024 fand im Rahmen der Veröffentlichung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB eine Informationsveranstaltung statt. Die Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie unter Links, die gezeigte Präsentation unter Downloads.
Aktualisierungsdatum
04.09.2024
Versionsnummer
3.0
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