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Vorhabenbezogener Bebauungsplan VBB-J 45 "<strong>eichplatz</strong>Areal - Baufeld A"
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan VBB-J 45 "eichplatzAreal - Baufeld A"

Die Umsetzung des städtebaulichen Rahmenplanes für das eichplatzAreal wird in mehreren Schritten erfolgen. Die STRABAG Real Estate konnte im Investorenauswahlverfahren für das erste Baufeld (Baufeld A) mit dem besten Konzept überzeugen. Es sollen drei unterschiedlich gestaltete Hochpunkte mit einem Mix aus Wohnungen und Büroräumen sowie gewerblichen Nutzungen in den Erdgeschossen entstehen.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Alle Informationen zum bisherigen Verfahren finden Sie zusammengefasst auf dieser Internetseite.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage Nr. 24/2442-BV - Entscheidung des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 14.05.2024 "Einziehung von Teilflächen des eichplatz"
  • Beschlussvorlage Nr. 24/2341-BV - Beschluss des Stadtrates vom 24.04.2024 - "Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 45 "eichplatzAreal - Baufeld A""
  • Beschlussvorlage Nr. 24/2339-BV - Beschluss des Stadtrates vom 24.04.2024 - "Abwägungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 45 "eichplatzAreal - Baufeld A""
  • Beschlussvorlage Nr. 24/2340-BV - Beschluss des Stadtrates vom 24.04.2024 - "Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 45 "eichplatzAreal - Baufeld A""
  • Beschlussvorlage Nr. 23/2307-BV - Beschluss des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 18.01.2024 - "Absicht zur Einziehung von Teilflächen des eichplatz"
  • Beschlussvorlage Nr. 23/2131-BV - Beschluss des Stadtrates vom 22.11.2023 - "Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 45 "eichplatzAreal - Baufeld A""
  • Beschlussvorlage Nr. 20/0731-BV - Beschluss des Stadtrates vom 17.02.2021 - "Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 45 "eichplatzAreal - Baufeld A""

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Durchführungsvertrag, das Ergebnis der Abwägung sowie die Satzung wurden am 24.04.2024 vom Stadtrat beschlossen.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Durch das Landesverwaltungsamt gab es keine Beanstandung der Satzung. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt 34/24 [PDF] vom 22.08.2024 ist der Bebauungsplan rechtskräftig und kann hier eingesehen werden.

Weitere Informationen können Sie auch auf der Projektseite der Stadt Jena sowie auf der Projektseite der Vorhabenträgerin nachlesen.

Die Einziehung von öffentlichen Teilflächen des eichplatzes wurde am 23.05.2024 im Amtsblatt 21/24 [PDF] öffentlich bekannt gemacht. Die Einziehung wird erst mit dem Aufstellen eines Bauzaunes um das Baufeld und eines Bauschildes, welches das Bauvorhaben der eichplatzbebauung ersichtlich macht, wirksam.

Kosten soweit bezifferbar

Die Kosten des Verfahrens übernimmt der Vorhabenträger.

Betroffenes Gebiet

Jena-Zentrum

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Wirtschaft / Arbeit

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Zuge des Planverfahrens gemäß Baugesetzbuch.

Informell: Ja.
Die formelle Beteiligung wird durch zusätzliche Informationsangebote ergänzt. Am 09.01.2024 fand im Rahmen der Veröffentlichung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB eine Informationsveranstaltung statt. Die Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie unter Links, die gezeigte Präsentation unter Downloads.

Aktualisierungsdatum

04.09.2024

Versionsnummer

3.0

Ihre Hinweise zum Vorhaben

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