Aufenthalt zwecks Arbeit
Sie sind herzlich willkommen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
Sie haben freien Zugang zum ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Ihr Aufenthalt ist nicht an Aufenthaltstitel gebunden. Lediglich die Regelungen zur allgemeinen Meldepflicht sollten Sie beachten.
Stammen Sie jedoch aus der Schweiz und wollen länger als 90 Tage in Deutschland bleiben, müssen Sie bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis-CH beantragen. Diese ist rein deklaratorischer Natur.