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Die TLZ schreibt zur Wiesenstraße: Ausbau der Jenaer Anger-Kreuzung beginnt im zweiten Quartal 2017 – Straßenbaubeiträge
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Die TLZ schreibt zur Wiesenstraße: Ausbau der Jenaer Anger-Kreuzung beginnt im zweiten Quartal 2017

Erneuerung der Wiesenstraße am Angerknoten – Übersichtsgrafik © KSJ

Im kommenden Monat soll sich der Jenaer Stadtrat mit der Beschlussvorlage Nr. 17/1170-BV befassen, bei der es um die Grundhafte Erneuerung der Wiesenstraße im Bereich zwischen der Angerkreuzung und der Grenze zum Sanierungsgebiet Unteraue geht. Am 26.01.2017 behandelt der Jenaer Stadtentwicklungsausschuss diese Vorlage im Rahmen einer Vorberatung und aus diesem Grund schrieb Thomas Stridde in der Thüringischen Landeszeitung einen Artikel unter dem Titel „Ausbau der Jenaer Anger-Kreuzung beginnt im zweiten Quartal 2017“ in welchem es u. a. heißt:

„An der Anger-Kreuzung wird es eine neue Rechtsabbiegespur geben. Der kfz-Beirat fordert eine „echte Ost-Umfahrung.“ Weiter berichtet die TLZ: „Voraussichtlich im zweiten Quartal 2017 wird mit dem Ausbau der Anger-Kreuzung begonnen – und dies verknüpft mit der grundhaften Sanierung der östlich anschließenden Neuen Wiesenstraße bis zum Beginn des Sanierungsgebiets Unteraue (Höhe Autohaus kurz vor der Griesbrücke). Das hat Steffen Schulz bestätigt, der Abteilungsleiter für Bau- und Qualitätsmanagement beim Kommunalservice KSJ.“ (Den vollständigen Artikel findet man HIER!)

Erneuerung der Wiesenstraße am Angerknoten – Detailgrafik © KSJ

Zum Sachverhalt: Grundlage der baulichen Maßnahme ist der schlechte Straßenzustand in diesem Restbereich der Wiesenstraße. In den 1990er Jahren wurde die Wiesenstraße zwischen der Brückenstraße und der Alten Wiesenstraße erstmalig endgültig hergestellt. Hierfür wurden die Anlieger in diesem Bereich zu Erschließungsbeiträgen veranlagt, soweit die Grundstückseigentümer nicht später Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet Unteraue zu entrichten haben.

Mit dem Bau der sog. Neuen Wiesenstraße als Verlängerung der Aufmündung der Wiesenstraße auf die Alte Wiesenstraße in Richtung „Schillerpassage“ / frühere Löbstedter Straße, wurde dieser Straßenbau vor wenigen Jahren fortgesetzt. Derzeit endet dieser Straßenbau auf Höhe der Tankstelle vor der „Schillerpassage“.

Mit dem jetzigen Projekt wird der restliche Teil der Wiesenstraße (früher Löbstedter Straße genannt) in Richtung der Bahnunterführung und darüber hinaus bis zur Angerkreuzung grundhaft erneuert, um so dem Verkehrsaufkommen der Bundesstraße 7 gerecht werden zu können. In diesem Straßenbereich wurden in der Vergangenheit umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt, ohne einen nachhaltigen Erfolg zu erreichen. Daher ist nun eine grundhafte Erneuerung unumgänglich. /RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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