Weiterbildung und Praktikum
Auch wenn Sie Ihre Berufsausbildung bereits abgeschlossen haben, sollten Sie sich nach Möglichkeit immer weiter qualifizieren. Weiterbildungen bieten Ihnen die Möglichkeit, Wissen zu aktualisieren und zu vertiefen, sich zu spezialisieren oder nochmal eine neue berufliche Richtung einzuschlagen.
Das kann auch mittels Praktikum geschehen. Viele Firmen und Betriebe bieten Praktikumsplätze offiziell an, freuen sich jedoch auch über Initiativbewerbungen. Angebote zu Weiterbildungen finden Sie ebenfalls häufig direkt in Ihrem Unternehmen. Sprechen Sie Ihre Vorgesetzten darauf an.
Außerdem können Sie jederzeit Weiterbildungen bei verschiedenen Bildungsträgern besuchen.
Aufenthalte zwecks Weiterbildung oder Praktikum
Generell werden Aufenthalte zwecks Weiterbildung erlaubt, wenn diese im Anschluss an eine im Ausland abgeschlossene ausbildung erfolgen. Ihre schulische oder betriebliche ausbildung muss eine ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren gehabt haben.
Ebenfalls geprüft und anerkannt werden kann eine 3-jährige aktuelle Berufserfahrung ohne Abschluss. Aufenthalte zwecks Weiterbildung sind auch auf Grundlage eines Fach- oder Hochschulabschlusses möglich.
Keiner Prüfung durch die Arbeitsagentur bedürfen Praktika, die im Rahmen eines Studiums abgeleistet oder durch ein Stipendium sowie Austauschprogramm ermöglicht werden. Dies gilt für Schüler und Studierende sowie Fach- oder Führungskräfte. Die Dauer dieser Aufenthalte darf 12 Monate nicht überschreiten.