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Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Westliche Innenstadt"
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Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Westliche Innenstadt"

Im Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen „Westliche Innenstadt“ wurde die Notwendigkeit der Durchführung der städtebaulichen Sanierung (Sanierungsnotwendigkeit) aufgrund vorgefundener städtebaulicher Missstände festgestellt, die sich u. a. durch sanierungsbedürftige stadtbildprägende und denkmalgeschützte Gebäude, erneuerungsbedürftige Straßen- und Platzräume, Funktionsverlust im Teilbereich „Bachstraße“ oder fehlende Spielflächen zeigen.
Die förmliche Festlegung des Gebietes „Westliche Innenstadt“ als Sanierungsgebiet im Sinne von §§ 142 ff. BauGB soll die Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme ermöglichen.

Weitere Informationen zum vorhaben

Diese soll der Erreichung der Sanierungsziele dienen und grundsätzlich dazu beitragen,

  • die bauliche Struktur der „Westlichen Innenstadt“ nach den sozialen und kulturellen Erfordernissen sowie nach den allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu entwickeln,
  • die Siedlungsstruktur an die Anforderungen der Bevölkerungsentwicklung anzupassen,
  • den baulichen Bestand der „Westlichen Innenstadt“ zu erhalten, zu erneuern und zu entwickeln, wobei die Erfordernisse des Denkmalschutzes zu berücksichtigen sind,
  • die bauliche Struktur der „Westlichen Innenstadt“ nach den verkehrsplanerischen Erfordernissen (insbesondere unter Berücksichtigung einer gegebenenfalls notwendigen „inneren Westtangente“) zu entwickeln.

Letzter Beschluss zum vorhaben

  • Beschlussvorlage 17/1243-BV - Beschluss der Stadtrates vom 05.04.2017 "Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Westliche Innenstadt" (Sanierungssatzung)"
  • Beschlussvorlage 15/0378-BV - Beschluss der Stadtrates vom 22.04.2015 "Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs 3 BauGB zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes "Westliche Innenstadt"

Aktueller Bearbeitungsstand

Die Sanierungssatzung ist seit der öffentlichen Bekanntmachung am 04.05.2017 rechtskräftig.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung der Sanierungsziele wird voraussichtlich bis zum Jahr 2032 andauern.

Kosten soweit bezifferbar

  • 7.028.000 € Eigenanteil
  • 29.600 € für die Bearbeitung der vorbereitenden Untersuchungen

Betroffenes Gebiet

Jena-West
Jena-Zentrum

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Mobilität / Verkehr
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Umwelt / Energie

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Im Dezember 2015 erfolgte die schriftliche Befragung der Eigentümer.

Informell: Ja.
Die geplante Vorunteruchung wurde am 08.04.2015 und 22.04.2015 in den Orteilräten vorgestellt. Die Öffentlichkeit wird über Bürgerinformationsveranstaltungen beteiligt.

Aktualisierungsdatum

18.10.2019

Versionsnummer

1.2

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