Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Westliche Innenstadt"
Im Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen „Westliche Innenstadt“ wurde die Notwendigkeit der Durchführung der städtebaulichen Sanierung (Sanierungsnotwendigkeit) aufgrund vorgefundener städtebaulicher Missstände festgestellt, die sich u. a. durch sanierungsbedürftige stadtbildprägende und denkmalgeschützte Gebäude, erneuerungsbedürftige Straßen- und Platzräume, Funktionsverlust im Teilbereich „Bachstraße“ oder fehlende Spielflächen zeigen.
Die förmliche Festlegung des Gebietes „Westliche Innenstadt“ als Sanierungsgebiet im Sinne von §§ 142 ff. BauGB soll die Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme ermöglichen.