bedeutet dies, dass die Stadt ganz offiziell die Einfahrt in den gemeinsamen Fuß- und Radweg sowie das parken auf dem Weg und dem Seitenbereich duldet? Also obwohl ja nunmehr selbst schon festgestellt wurde, dass dies eine Hauptroute ist?
Oder werden die Gartenbesitzer darauf hingewiesen, dass eine Zufahrt per KFZ auf die Gärten linkerhand nicht zulässig ist? Vielleicht sogar eine Vor-Ort Kontrolle der Situation durch das OA?
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