Beschreibung des Mangels
Am Torpfosten an der markierten Stelle befindet sich eine Überwachungskamera, die auf den öffentlichen Raum blickt. Diese Überwachung wird jedoch weder durch Beschilderung angekündigt, noch ist markiert welcher Bereich hier konkret überwacht wird (außerdem meine ich mich zu erinnern, dass private Überwachung öffentlichen Raumes nicht zulässig ist).
Dem augenscheinlichen Blickwinkel der Kamera nach zu urteilen, "sieht" diese den direkt vor ihr liegenden Fußweg, die Fahrbahn, den gegenüberliegenden Fußweg und möglicherweise sogar den Eingang des gegenüberliegenden Hauses. Damit ist es den Betreibern möglich, Bewegungsprofile für alle Bewohner der Löbstedter Straße zu erstellen, die die Straße nach Süden hin verlassen; besonders aber für die Bewohner des gegenüberliegenden Hauses.
Sowas kann doch nicht zulässig sein! Kann man hier den Betreiber ermitteln und das Abstellen der Überwachung veranlassen?
Details des Mangels
- Kategorie
- Sonstiges
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
- Geokoordinaten
- 50.935415367152, 11.593062043157
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI).
Wir haben Ihre Anfrage an diesen weitergeleitet.
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #8692-2022, die neue ID ist: #8582-2022.
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