zulassung Eigenbau & nicht zugelassene Gebrauchtfahrzeuge
Erstmalige zulassung eines gebrauchten, aber noch nicht zugelassenen Fahrzeuges (bestimmte Fahrzeuge der Bundeswehr und anderer Behörden oder Fahrzeuge, die im nichtöffentlichen Bereich, z. B. auf Flughäfen betrieben wurden). Diese Fahrzeuge besitzen in der Regel keine oder ungültige Fahrzeugpapiere.
Gleiches gilt für Fahrzeuge, die vormals in der DDR zugelassen waren und danach nicht auf bundesdeutsches Recht umgeschrieben wurden.
Für Eigenbauten muss entweder gemäß § 21 StVZO eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge oder gemäß § 13 EG-FGV eine Einzelgenehmigung für Fahrzeuge beantragt werden.
Details
Keine Vorführung nötig
Das Fahrzeug muss der zulassungsbehörde nicht vorgeführt werden, da die vorgeschriebene Identifizierung bereits im Rahmen der Begutachtung gem. § 21 StVZO stattgefunden hat.
Unterlagen
- Gutachten gem. § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- Nachweis der Verfügungsberechtigung durch: Originalkaufvertrag und -rechnung oder bisherigen Fahrzeugdokumenten (z. B. bei ehem. DDR-Fahrzeugen) oder Bescheinigung der zentralen Militärkraftfahrtstelle der Bundeswehr
- Unbedenklichkeitserklärung des Kraftfahrt-Bundesamtes: Zu beantragen über das Kraftfahrt-Bundesamt oder online während des Vorgangsbearbeitung im Bürgeramt.
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, ehemals Versicherungs-Doppelkarte)
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
- gegebenenfalls Anzeige besondere Fahrzeugverwendung (siehe Downloads)
- allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
- gegebenenfalls Erklärung zur Verwendung der Geschäftsadresse im Rahmen der zulassung von Fahrzeugen auf Einzelunternehmen und Selbstständige (siehe Downloads)
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
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September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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zulassungsvorgang inklusive Ausstellung der zulassungsbescheinigung Teil II | 55,40 € |
bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens, zusätzlich | 10,20 € |
bei vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens, zusätzlich | 2,60 € |
Kosten für die Prägung der Kennzeichen |
Die zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um 0,30 € pro verwendetem Klebesiegel.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |